Der "Passen diese Felgen / Reifen ..." - Sammelthread...

  • Zitat

    225/45ZR17 auf 215/55R16 =1,4 % Angleichung nicht erforderlich


    Theoretisch müsste eine Tachoangleichung ja nicht notwendig sein, oder?


    225/45ZR17 ist ja praktisch schon eine Sondergröße. Ansonsten könnte man das Spiel ja unbegrenzt weiterführen und immer einen größeren Reifen aufziehen der zur zuletzt aufgezogenen Größe innerhalb der Toleranz liegt.

  • genau die gleichen Reifengrössen habe ich auch eingetragen..


    geht man von 195/65 R15 und 225/45 R17 aus, ist eine Angleichung nicht notwendig..


    geht man aber von 185/65 R15 und 205/60 R15 aus, ist eine Angleichung notwendig...


    es steht 2:2


    also ganz ehrlich, ich verstehe hier nur spanisch



    haben wir denn keinen Rad-Reifen-TÜV-Spezialisten der Licht ins Dunkle bringt??

    "think, before you say somethin´ stupid"

  • Zitat

    225/45ZR17 auf 215/55R16 =1,4 % Angleichung nicht erforderlich


    dann schau aber erstmal die normale Abweichung an...


    185/65/15 - 225/45/17 = 2,1 %
    195/65/15 - 225/45/17 = -0,1 %
    205/60/15 - 225/45/17 = 1,2 %


    MfG Nico

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    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

  • Zitat

    Wenn du sie nicht eintragen lässt, erlischt die ABE


    Nein. Seit ungefähr 3 Jahren haben ich und der BGH uns darauf geeinigt, daß "Erlöschen BE" nur noch vorliegt bei:


    1. Negativer Beeinträchtigung von Abgas- und Geräuschverhalten
    2. Wenn vom Umbau eine konkrete Gefahr ausgeht



    Für Punkt 2 bedeutet das, daß die Reifen bereits erkennbare Spuren (Schleifen am Kotflügel) ect. aufweisen müssen. Andere Fälle wären z.B. wenn ein Riesenspoiler nach außen schaut und Fußgänger ummähen könnte oder ne Leistungssteigerung hervorgerufen wurde (NOS ect.) weil dann der Rest vom Fahrzeug nicht mehr mithalten kann. Auch wenn dann ne große Bremsanlage eingebaut wurde, weil die dann ja auch nicht eingetragen ist, wobei wir wieder die konkrete Gefährdung hätten.


    So wie früher ist es nicht mehr, wo jedes blaugefärbte Birnchen gleich ein Erlöschen BE war..... und das ist auch gut so..... oder schade..... naja, wie man`s sieht..... :D

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()

  • Hallo Leute,


    es hat etwas gedauert bis ich Zeit hatte um mich intensiv mit dem Problem zu beschäftigen. Dabei war die Lösung so einfach :D


    Beim TÜV vorbeigefahren und gefragt ob es möglich ist.
    Der TÜV hat ja gesagt unter der Vorraussetzung das Distanzscheiben verwendet werden um den Unterschied bei der Einpresstiefe auszugleichen.
    Distanzscheiben drauf und seit heute hat mein C 180 neue Schuhe in der Grösse 215/55 R16.
    Ach ja, eingetragen hat sie mir der freundliche (und das meine ich wirklich so, der war ausserordentlich nett und hilfsbereit) TÜV-Mensch auch gleich.

  • ....vorne nicht ohne ordentlich Nacharbeiten.
    Die ET 20 sind schon kaum unterzubringen, aber die 235er sind dann definitiv zu breit.
    Also da muss schon gezogen werden und bestimmt nicht ohne Nachlackieren, wenns bei den 235ern bleiben soll.


    Wenn du die nicht gerade geschenkt bekommst, würde ich es lassen, die stehen schon arg raus vorne. Zudem sind 235er sehr breit für vorne.

  • Ich hatte auch 235er vorne an meinem alten W202 mit 40er H&R. Hatte nur die Kante etwas umgeleget. Schleifte nichts.


    Aber wie steffen schon geschrieben hat könnte es mit der ET schwierigkeiten geben.