Übernahme von Schadensfreiheitsrabatt nach Todesfall (alleiniger Fahrer)

  • Nach dem Tod meines Vaters wollte ich dessen Fahrzeug und Versicherung inkl. SF-Rabatt übernehmen. Nun weigert sich die Versicherung, den SF-Rabatt auf mich zu übertragen, mit dem Hinweis, dass mein Vater vertraglich als alleiniger Fahrer des Fahrzeugs festgelegt war. Ich habe somit nur die Möglichkeit, mir eine Versicherung zu suchen, die trotz dieses Vertragsbestandteils den SF-Rabatt übernimmt.


    Mir ist die Limitierung bekannt, dass ich nur soviel Rabatt übernehmen kann wie ich auch selbst hätte erfahren können aufgrund der Zeit, die ich im Besitz der Fahrerlaubnis bin.
    Zudem bin ich den Wagen meines Vaters die letzten Jahre (entgegen der mir damals nicht bewussten Vetragskalusel) gefahren, da mein Vater dazu gesundheitlich gar nicht mehr in der Lage war.


    Daher die Frage: welche Versicherung ist hier entsprechend kulant und übernimmt den Rabatt meines Vaters für meinen neuen Vertrag - trotz o.g. Vertragsbestandteil?
    Alternativfrage: welche Versicherung bietet für ein Drittfahrzeug beste Einstiegsvoraussetzungen, wenn schon der SF-Rabatt nicht übernommen wird?


    Danke und Gruß,
    Lightning *bekennender Behörden- Banken- und Versicherungshasser*

  • Hallo,


    auf diesem Wege erst einmal mein herzliches Beileid.


    Vllt. ist es einfacher, wenn als erstes die Ehefrau den Vertrag übernimmt.
    Dann kannst su dich danach immer noch in diesem Vertrag über deine Mutter als Fahrer eintragen lassen und dann die SF über diesen Umweg übernehmen.

    Grüße.Andi
    ex C36/2 /////AMG-Styling = C180 LPG 8|:crazy:

  • Hast du bei der Versicherung noch mehr laufen? Also Haus etc? Denn diese Verträge kannst du auch kündigen. Das vielleicht als Druckmittel.


    Du kannst der Versicherung mitteilen, dass du deinen Vater mit seinem Auto immer gefahren hast, weil dein Vater nicht mehr fahren konnte. Da wäre evtl eine Bestätigung des Arztes nötig. Eskönnte sein, dass einer der Sachbearbeiter dann von deinem Vater eine Erklärung haben will. Das ist bei denen so. Mit Arbeit nach dem Tod kennen die sich meist nicht so aus.


    Du kannst aber die Versicherung binnen 2 Monaten nach Eintritt des Todes kündigen.


    Was du nicht mehr kannst, einfach weiter laufen lassen und namens deines Vaters erklären, das auf dich umgeschrieben werden soll, weil er nicht mehr fahren kann. Das wäre zu Lebzeiten noch gegangen, alternativ, so lange die vom Tod noch nichts wissen.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Also:
    Zuerst würde ich mich anhand von diversen Portalen nach einer günstigen Versicherung umschauen.
    Mit den Adressen dieser Versicherungen würde ich den Telefonhörer schwingen und dort Deinen Fall schildern.
    Wenn Du eine passende Versicherung gefunden hast, die Dich zu den von Dir gewünschten Konditionen aufnimmt, lass die das Geschäft mit der Kündigung usw. machen.
    Das tun sie gerne, glaub mir.
    Regards
    Rei97

  • reden wir von einem W202 als Drittfahrzeug? Wenn ja, versuche es bei der OCC - sau günstig und es gibt keine SF Klassen. Den kannst du dort als Youngtimer versichern, musst lediglich ein weiteres Fahrzeug besitzen (Alltagsfahrzeug) und max. 10tkm im Jahr fahren, Carport oder Garage sollte vorhanden sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke es geht hier darum, einen langjährigen Schadenfreiheitsrabatt > SF25 zu retten, und weniger darum ein Dritt- oder Viertfahrzeug "einfach nur" zu versichern...


    Vielleicht ist ja ein Versicherungsfachmann hier, der erklären kann ob oder warum die Klausel "alleiniger Fahrer" die Übertragung gefährdet bzw. ausschließt.


    Ein interessanter Gedanke könnte sein, einen willigen Vertreter einer Agentur vor Ort zu finden, der behilflich ist und den Rabatt bei "der anderen" Versicherung anfordert. Ist ja schließlich auch im Interesse des Vertreters. Und der kann die Hürden wahrscheinlich auch besser erläutern. Das würde ich in jedem FAll mal ausprobieren.


    Grüße, Jörg

  • Ui, was 'ne Resonanz! Danke dafür!


    So viele Facetten hatte ich nicht auf dem Schirm, daher hier mal eine etwas weiter ausholende Erklärung:


    Vaters Wagen ist über 30 Jahre alt und wäre somit mit H-Kennzeichen ein schönes Hobby. Nun habe ich den Winter über am Wagen geschraubt (u.a. Zylinderkopf überholt, Vergaser überholt, Auspuff, Tank und sonst was erneuert) aber der Karren läuft nicht richtig. TÜV ist im Dezember letzten Jahres abgelaufen, das drängt also leider auch ein wenig. Wollte ich vor Weihnachten noch erledigt haben, aber da spielte mir der Wagen eben einen Streich.


    Es geht mir im Prinzip nicht mal direkt um die Übernahme der Prozente, im Vordergrund steht die möglichst günstige Versicherung des Wagens. Die OCC hatte ich nicht auf dem Schirm, ich dachte dafür müsste ich schon H-Kennzeichen haben. Das liest sich bei denen auf der Homepage allerdings anders, insofern ist die OCC auch noch ein Kandidat wo ich mal anfragen werde.


    Die Sperrung der Versicherung bei der im Eingangspost erwähnten Klausel "alleiniger Fahrer" ist wohl recht verbreitet, das habe ich auch von einer anderen Versicherungsgesellschaft auf Nachfrage schon genau so gehört. Man will wohl verhindern, dass ein Familienmitglied zig Jahre nicht gefahren ist und dann den Rabatt eines Dritten übernimmt womit dann Risiko und Zahlung nicht mehr im Einklang stehen. Da hilft dann auch der gute Wille des Herrn Kaiser vor Ort nicht weiter, das ist schlicht nicht verhandelbar bei vielen Versicherungsgesellschaften. Druckmittel in Form weiterer Verträge habe ich eh keine...


    Grüße,
    Lightning

  • Du kannst bei der OCC für die meisten Autos (älter als 10 Jahre sowieso) die direkt per Tarifrechner alles ausrechnen lassen. Da bist du mit TK Tarif und vielleicht noch Saison-Zulassung fast immer unter 200€ bei Autos mit kleinem Motor bekommst du für das Geld oft sogar VK. Bspw. hat ein Freund von mir einen originalen Kadett E GSI 16V (150PS), der zahlt 180€ in der Saison (4-10) für Vollkasko. Man gibt dann immer noch den geschätzten Marktwert an. Bis ca. 6000€ darfst du das ohne Gutachten schätzen - darüber Hinaus brauchst du ein kleines Wertgutachten (kostet ca. 150€). Dann versichern die Dir bspw. auch recht günstig einen W124 E500 mit Vollkasko auf 20t€