Übernahme von Schadensfreiheitsrabatt nach Todesfall (alleiniger Fahrer)

    • Offizieller Beitrag

    Und wie sind so die Erfahrungen mit OCC? Grundsätzlich sind Versicherungen ja so lang es keinen Schaden gibt alle gleich gut. Aber wie ist die Abwicklung wenn ein berechtigter (!) Versicherungsfall vorliegt?


    Ich hab meinen mal in den Tarifrechner eingegeben und komme auf 420 Euro für Vollkasko, das juckt mich schon irgendwie.

  • Bei einem meiner Oldtimer mit dem ich beim rangieren ein Moped umgeschmissen habe wurde anstandslos bezahlt.Mußte nicht mal was schrieftliches machen,ein Anruf genügte und zum schluß bekam ich ein Schreiben das alles erledigt ist.
    Schaden war über 1500 Euro.
    Prämie steigt ja nicht.Alles gut.

  • Moin


    Bei der DEVK hat genau das letztes Jahr ohne irgendwelche Probleme geklappt.
    Habe die Prozente von meinem verstorbenen Vater problemlos übernehmen können.


    Gruß


    Olli

    Lieber durch Wahrheit unbeliebt, als durch Schleimerei beliebt....

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi-Baer ()

    • Offizieller Beitrag

    Find es ein wenig fragwürdig den Rabatt den man nicht selbst erfahren hat von anderen zu übernehmen.
    Ist das in dem Ausmaß überhaupt legal?


    Das ist sogar so vorgesehen, wenn man nachweist/bestätigt, dass man den Wagen regelmäßig gefahren hat. Nach Lightnings aussage trifft das hier zu, obwohl sogar gegen die Vertragsbestimmungen ("Alleinfahrer") verstoßen würde.


    Wenn das Fahrzeug älter als 30 Jahre ist, würde ich das H-Kennzeichen in Angriff nehmen. Das sollte bei einem einigermaßen gepflegten Wagen kein Problem darstellen. Dann würde ich selbstverständlich auf eine Oldtimerversicherung umsteigen, eine Vollkaskoversicherung incl. Teilkasko und Haftflicht mit vertretbarer Selbstbeteiligung kostet dann bei einem Fahrzeugwert von unter 10.000 € nur noch rund 250€. Bei welcher Versicherung man dann ist, ist fast egal, die Unterschiede werden erst bei Werten > 50.000 € interessant.


    Die meisten Gesellschaften haben Oldtimertarife im Angebot, ich z.B. bin mit dem größten Teil des Fuhrparks und den roten 07ern bei der Axa, habe aber drei Fahrzeuge mit "H" aus Bequemlichkeit bei der Gothaer vor Ort (Vertreter meines Vertrauens seit 30 Jahren).


    Trotzdem würde ich einen SF25 (oder mehr) nicht so einfach wegschenken wollen. Der Rabatt lässt sich auch ohne Fahrzeug 7 (!) Jahre lang parken, ohne dass er verloren geht. Danach muss man ein Fahrzeug für max. 6 Monate zulassen. Auch wenn man nicht sofort Verwendung dafür hat, ist das eine schöne "Rückendeckung" wenn mal was passiert, z.B. 2x Unfall mit dem gleichen Fahrzeug im Jahr, plötzlich ist man ordentlich hochgestuft. Da kann es interessant sein, einfach den geparkten Altrabatt zu nutzen (bei einem Fahrzeugwechsel sogar jederzeit möglich).


    Grüße, Jörg

  • Bei der DEVK hat genau das letztes Jahr ohne irgendwelche Probleme geklappt.
    Habe die Prozente von meinem verstorbenen Vater problemlos übernehmen können.

    Das ist auch prinzipiell kein Problem - außer der Vater hat den og. Passus "alleiniger Fahrer" im Vertrag. Daher gehe ich davon aus, dass das bei Deinem Vater nicht im Vertrag stand. Falls doch bitte ich Dich um kurze Rückmeldung, das wäre dann wirklich sehr interessant (und auch außergewöhnlich).


    Ich werde wohl einen stinknormalen Vertrag anleiern und auf die Prozente pfeiffen. Für ca. 150€ p.a. HPfl. (alles andere kommt eh nicht in Frage) mag ich nicht noch viel Zeit in Versicherungskram investieren (die Zeit ist bei meinen Kindern besser investiert).


    Gruß,
    Lightning

  • Hast du zufällig einen Beweis, dass du ab und zu gefahren bist. Beispielsweise eine Geschwindigkeitsübertretung mit Foto, am besten dein Vater daneben.


    Manche Versicherungen legen das Alleinfahrer etwas restriktiver aus wie andere. Bei einigen muss der Fahrer dabei sein, bei anderen reicht es schon, wenn die Fahrten im Interesse und unter Beteiligung des Halters durchgeführt wurden. Also beispielsweise, wenn du deinen Vater mit seinem Auto zum Arzt fährst etc. Manche Versicherung stellt sich da an, wie eine Jungfrau beim Kinderkriegen.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Das ist auch prinzipiell kein Problem - außer der Vater hat den og. Passus "alleiniger Fahrer" im Vertrag. Daher gehe ich davon aus, dass das bei Deinem Vater nicht im Vertrag stand. Falls doch bitte ich Dich um kurze Rückmeldung, das wäre dann wirklich sehr interessant (und auch außergewöhnlich).


    Ich werde wohl einen stinknormalen Vertrag anleiern und auf die Prozente pfeiffen. Für ca. 150€ p.a. HPfl. (alles andere kommt eh nicht in Frage) mag ich nicht noch viel Zeit in Versicherungskram investieren (die Zeit ist bei meinen Kindern besser investiert).


    Gruß,
    Lightning



    Wir sind heute Nachmittag eh bei Mama zum Kaffee und Kuchen schnorren, dann werde ich mal kucken ob der alte Vertrag noch im Wohnzimmerschrank zu finden ist.


    Gruß


    Olli

    Lieber durch Wahrheit unbeliebt, als durch Schleimerei beliebt....

  • Ich weiß das nur von meinem Sohn,wollte ihm eine meiner Versicherungen überlassen und mit Anrechnung der Mofa/Mopedzeit
    usw wars nicht ganz einfach.War am ende so das er meine 40% Versicherung zwar übernehmen konnte aber mit 80 %.
    Na,war immer noch besser als 240%.

  • Die Prozente sind nicht mehr aussagekräftig.
    Interessant und vergleichbar sind hier nur die Schadenfreien Jahre.


    Ist ja auch logisch, dass irgendwann mal ein Riegel davor geschoben wurde, damit der 25 Jährige nicht Opas SF30 direkt überschrieben bekommen durfte.
    In diesem Beispiel hätte der jenige Anspruch auf SF7...

    Grüße.Andi
    ex C36/2 /////AMG-Styling = C180 LPG 8|:crazy: