eVB-Nummer, Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen

  • Hallo zusammen,


    aus gegebenen Anlass schreibe ich heute den Betrag, da in den letzten Tagen ein wenig Verwirrung im Bekanntenkreis
    entstanden ist. Es geht darum, das ich das Fahrzeug einer Bekannten am Freitag in Bochum abmelden soll,
    dann Nachmittags nach Solingen zum Händler fahren um dort ihr neues Fahrzeug abzuholen. Nach Absprache
    mit dem Händler wollte er die Kurzzeitkennzeichen organisieren, wenn sie ihm eine eVB-Nummer ihrer Versicherung
    mitteilt. Nach seiner Angabe verrechnet die Versicherung die Versicherungsprämie für das Kurzzeitkennzeichen, wenn
    auch der Versicherungsvertrag (Eurokennzeichen) bei der Versicherung zustande kommt.


    Was er uns nicht sagte war, das es eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen und Eurokennzeichen gibt, die sich in der Gültigkeitsdauer unterscheiden.
    Kurzum die eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen hat eine Gültigkeit von 14 Tagen, eine eVB-Nummer für ein Eurokennzeichen
    kann dagegen sechs Monate verwendet werden. Da das Gespräch mit meiner Bekannten dann im Chaos verlief, habe ich es
    zum Anlass genommen eine Nacht mit Tante Google zu verbringen um was zum Thema Kfz ab-anmelden, welche eVB-Nummern und
    welche Kennzeichen gibt es, um ihr die Unterschiede zu erklären. Da ich die Artikel abgespeichert habe, habe ich gedacht
    dann kann ich sie auch hier einstellen, bevor der Nächste anfängt das Rad neu zu erfinden (als Anmerkung, ich mache keine Werbung
    für irgendwelche Firmen oder Foren, sondern habe die Artikel als Anschauungsmaterial für meine Bekannte verwendet!).


    Was ich auch gelernt habe, das die Verfahren als Bevollmächtigter (Vollmacht) für die An-und Abmeldung von Stadt und Region sehr verschieden sind.
    In Bochum brauche für die Abmeldung Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und KFZ-Kennzeichen (Kennzeichen reservieren, wenn es
    wieder verwendet werden soll [Gebühr fällig]) und ggf. meinen Personalausweis. Für die Anmeldung eVB-Nummer, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Kennzeichen
    (wieder Gebühr da erneut Wunschkennzeichen), ein Sepa-Lastschriftmandat, Personalausweis des Halters und mein Personalausweis.


    Viele Grüße aus Bochum


    Jürgen

  • Ja sie kann ihr jetziges (Wunsch)Kennzeichen behalten, dazu muss ich aber das Kennzeichen bei der Abmeldung reservieren,
    und bei der Anmeldung das reservierte Kennzeichen als Wunschkennzeichen angeben. Ich dachte auch, einmal Wunschkennzeichen,
    immer...., nein es ist ja ein "neues" Auto, wo man sich das Kennzeichen wünscht :P

    • Offizieller Beitrag

    Nach Absprache mit dem Händler wollte er die Kurzzeitkennzeichen organisieren, wenn sie ihm eine eVB-Nummer ihrer Versicherung mitteilt. Nach seiner Angabe verrechnet die Versicherung die Versicherungsprämie für das Kurzzeitkennzeichen, wenn auch der Versicherungsvertrag (Eurokennzeichen) bei der Versicherung zustande kommt.


    Meistens handhaben das die Versicherungen so, ja. Aber das klärt man nicht mit dem Autoverkäufer, sondern mit der eigenen Versicherung. Der Vertreter liefert dann die Kurzzeit-eVB-Nummer und auch die eVB-Nummer für die (spätere) Zulassung am Heimatort. Wo ist das Problem?


    Bei den meisten Zulasungsstellen gibt es Merkblätter und Infoschalter, mit/bei denen man sich schlau machen kann, was man alles braucht. Das ist teilweise unterschiedlich. So bestehen z.B. manche Zulassungsstellen auf einen schriftlichen Kaufvertrag (bei uns: wenn das Fahrzeug im Ausland gekauft wurde), der eingescannt wird.


    Nach den Vorschriften ist es auch möglich, ein Fahrzeug mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle oder zum TÜV zu fahren (auf direktem Weg), wenn das Kennzeichen vorher zugeteilt wurde (von der Zulassungsstelle). Wird nur hier vor Ort nicht gehandhabt: der Sachbearbeiter weigert sich, das Kennzeichen zuzuteilen, wenn nicht alle Formalitäten erledigt sind.


    Und wenn man keine Lust hat, sich stundenlang auf der Behörde mit Wartenummer rumzutreiben, um dann doch nicht alle Unterlagen o.ä. zu haben, nimmt man einen Zulassungsservice in Anspruch. Der kostet hier vor Ort nicht viel, man gibt seine Papiere morgens hin und holt sie mittags/abends samt Kennzeichen wieder ab. Kann ich empfehlen!


    Gruß Jörg

  • Kennzeichen reservieren ist aber normal im Wunschkennzeichen enthalten. Es gibt da aber diverse Kohlezieher bei den Zulassungsstellen.


    Beim Abmelden braucht man die Zulassungsbescheinigung Teil2 eigentlich nicht mehr. Dazu reicht Teil1 (der Schein). Bei den Zulassungen seit 2015 kann man sogar per Internet abmelden. Da ist ein Code auf dem Schein und die Stempel kann man selbst entwerten, da ist ein Code drauf, den man eingeben muss.


    Ich habe bei meiner Zulassung das Wunschkennzeichen im Internet reserviert (2,60) und dann die Kennzeichen bestellt bei http://www.kennzeichenprofis.de . Das sind beschützende Werkstätten in Schwabbach/Roth und die Bestellung geht per Internet. Nach 2 Tagen war alles da und ich ging hin. Es gab überhaupt keine Probleme bei der Zulassung. Für Kennzeichen habe ich um die 14€ bezahlt incl Versandkosten. Standardmaß 520x110mm.


    In Summe war das mit dem Wunschkennzeichen (10,20+2,60+14€) billiger wie die Kennzeichen bei den Geiern hier zu holen, die wollen nämlich 16€ je Schild. Kennzeichenverstärker gibt es beim Autohändler normal kostenlos.


    Wenn man das Wunschkennzeichen am neuen Auto wieder haben will, geht das hier bei uns auch am gleichen Tag. Die machen auf das Kennzeichen, wenn man es zusammen macht nur neue HU-Aufkleber drauf. Allerdings kann man dann mit dem alten Auto an dem Tag nicht mehr fahren, zahlt aber trotzdem die Steuer und Versicherung.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

    2 Mal editiert, zuletzt von wolfi71 ()

  • Bezüglich der Gültigkeit der eVB Nummer handhabt das jeder Versicherer wie er will.
    Die meisten eVB haben eine Gültigkeit von 6 Monaten oder mehr. (Sonderfall wäre z. B. die Dauer-EVB für Fahrzeugflotten) Dies kann teilweise beim Ausstellen der eVB festgelegt bzw. verlängert oder reduziert werden.
    Kurzzeitkennzeichen verrechnen die meisten Versicherer kostenlos, das Fahrzeug muss jedoch innerhalb von meistens 2 bis maximal 4 Wochen endgültig zugelassen werden, ansonsten werden ja nach Versicherer 70-150 Euro fällig.
    Weiß man im Vorhinein schon, dass man das Fahrzeug nur überführen und dann nicht anmelden wird, ist eine eVB online zu kaufen wohl die beste Wahl, da die Preise hier bei zwischen 25 und 50 Euro liegen.
    Abmelden müsste, soweit ich weiß auch bundesweit, inzwischen von zuhause aus gehen, mir dem freirubbelbaren Code auf der Rückseite des Fahrzeugscheins.


    "Kein Wunder, dass du so viel Sprit brauchst, wenn du dauernd bergauf fährst!" - Mein Vater

    Einmal editiert, zuletzt von luck3rhoch3 ()

  • Ist das neu,ich bins gewöhnt das mir meine Versicherung immer so eine Nr schickt falls ich sie brauche.
    Also was früher die Versicherungsdoppelkarte war.Wär ja unsinnig wenn die nur 6 wochen gültig wäre.

  • Meistens handhaben das die Versicherungen so, ja. Aber das klärt man nicht mit dem Autoverkäufer, sondern mit der eigenen Versicherung. Der Vertreter liefert dann die Kurzzeit-eVB-Nummer und auch die eVB-Nummer für die (spätere) Zulassung am Heimatort. Wo ist das Problem?

    Hallo Jörg, ich glaube du hast mich da verkehrt verstanden.


    "Stein des Anstoßes" war, das der Verkäufer eine eVB-Nummer haben will, damit er am Freitag die Kurzzeitkennzeichen in Solingen organisieren kann.
    Dabei gab er uns den Hinweis das die Versicherung das in der Regel mit der Anmeldung verrechnet.
    Es fehlten halt die Zauberworte "für ein Kurzzeitkennzeichen". Am Montag hat meine Bekannte bei ihrer Versicherung angerufen und sich eine eVB-Nummer geben lassen.
    Abends hat sie mir dann mitgeteilt, das sie die eVB-Nummer hat und dem Händler übermitteln wird. Daraufhin habe ich ihr aus dem Bauch heraus gesagt,
    das ich für die Zulassung dann auch noch eine eVB-Nummer brauche.
    Da sie das nicht nachvollziehen konnte, habe ihr dann die beigefügten pdfs gesendet, damit wir eine Gesprächsgrundlage haben.
    Mir ist erst bei der Recherche bewusst geworden, das es verschieden eVB-Nummern mit unterschiedlichen Geltungsdauer gibt.


    Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich dir sagen, das mein Versicherungsvertreter (obwohl er wusste, das ich mein Auto von auswärts hole)
    mich damals nicht auf die Möglichkeit der zwei verschiedene eVB-Nummern und der möglichen Verrechnung hingewiesen hat.


    Das Problem ist,wenn du solche Infos nicht hast oder bekommst, bleibst du halt im "Tal der Ahnungslosen".


    Als ich diesen Montag beim Straßenverkehrsamt war, war die eigentlich zu klärende Frage, ob ich eine Vollmacht für die Ab-Anmeldung von meiner Bekannten brauche.
    Die freundliche Dame erklärte mir, das ich keine Vollmacht für die Abmeldung brauche, sondern Fahrzeugbrief, Kfz-Schein und die Nummernschilder zum entstempeln.
    Bei der Abmeldung soll ich darauf achten, das ich das Kennzeichen reserviere (Wunschkennzeichen).


    Für die Anmeldung brauche ich auch keine Vollmacht, sondern den Ausweis meiner Bekannten und das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat sowie die üblichen Unterlagen.


    Du hast Recht, bei Unklarheiten sollte man den Info-Schalter aufsuchen, damit alles reibungslos klappt.


    Die Online-Abmeldung hat sie mir so erklärt, das nur Fahrzeuge die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, auch online abgemeldet werden können.
    Seit dem 01.01.2015 befindet sich auf dem Fahrzeugschein ein Code der frei gerubbelt werden muss, der Code auf den Kennzeichen befindet sich unter den Plaketten.
    Neben einem Ausweislesegerät brauchst du auch einen Personalausweis mit Online-Funktion.
    Wolfi71 hatte das ja schon beschrieben.


    Habe mir gerade mal die Preise für den Zulassungsservice angeschaut. Der Anbieter in Bochum verlangt 30,-€, wenn die Unterlagen zu Hause abgeholt werden,
    16,-€ wenn die Unterlagen im Büro abgeben werden. Es werden aber grundsätzlich ein Satz Nummernschilder für 32,-€ verkauft. Also kostet der günstigste Service 48,-€.
    Was sie für eine Abmeldung haben wollen, schreiben sie leider nicht auf Ihrer Homepage. Da muss man halt abwägen, ob man diesen Service nutzt um Zeit und Nerven zu sparen.
    Wolfi71 hat ja eine andere Alternative vorgestellt :)


    Wünsche euch noch eine gute Woche!


    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Am Montag hat meine Bekannte bei ihrer Versicherung angerufen und sich eine eVB-Nummer geben lassen. Abends hat sie mir dann mitgeteilt, das sie die eVB-Nummer hat und dem Händler übermitteln wird.


    Tja, kleines Kommunikationsproblem. Sie hätte dem Versicherungsmenschen besser gesagt "ich möchte ein Fzg mit Kurzzeitkennzeichen überführen und anschließend auf mich zulassen". Andererseits hätte ein cleverer Versicherungsvertreter auch genauer nachfragen können.


    Ich handhabe das beim Kauf vom Händler meistens so, dass ich (bei nicht allzu großer Entfernung) mir vom Händler seine Händlerkennzeichen geben lasse, die ich ihm dann spätestens am nächsten Tag wiederbringe. Und beim Kauf von privat ist es für mich meistens einfacher, den Autotransporter auszuleihen (kostet hier beim Anhängerverleih 25€ am Tag), dann spare ich mir noch die Bahnfahrt oder die 2. Person zur Überführung...


    beim Straßenverkehrsamt (...) war die eigentlich zu klärende Frage, ob ich eine Vollmacht für die Ab-Anmeldung von meiner Bekannten brauche.


    Abmeldung geht ohne Vollmacht, das dürfte überall gleich sein. Bei der Anmeldung brauchst Du hier vor Ort immer die Vollmacht und den Personalausweis (plus Einzugsermächtigung plus TÜV plus ...)


    Habe mir gerade mal die Preise für den Zulassungsservice angeschaut. Der Anbieter in Bochum verlangt 30,-€, wenn die Unterlagen zu Hause abgeholt werden,
    16,-€ wenn die Unterlagen im Büro abgeben werden. Es werden aber grundsätzlich ein Satz Nummernschilder für 32,-€ verkauft. Also kostet der günstigste Service 48,-€.
    Was sie für eine Abmeldung haben wollen, schreiben sie leider nicht auf Ihrer Homepage. Da muss man halt abwägen, ob man diesen Service nutzt um Zeit und Nerven zu sparen.


    Cool, bei uns ist das deutlich teurer. Bei den Preisen würde ich keine Minute daran denken, mich selbst auf die Zulassungstelle zu quälen.


    Selbst wenn man um 7.30 Uhr da ist hat man bei uns Wartezeiten von 1...4 Stunden. Ich ziehe dann eine Nummer, mache anschließend meine Termine/Besorgungen, fahre wieder vorbei und schaue wo ich bin, ziehe "zur Sicherheit" wieder eine Nummer, mache weitere Erledigungen, und beim 3. Anlauf kann ich meistens eine meiner beiden Nummern mit erträglicher Wartezeit nutzen...


    Hier mal ein Auszug meiner Erlebnisse (aus einem anderen Forum) bei der Zulassung eines aus Österreich importierten Opels, Baujahr 1960 mit TÜV und Zulassungsstelle:



    Mein Fazit:


    Zitat

    Die "Probleme" machen die Zulassungsstellen, indem sie (regional unterschiedliche) Hürden aufstellen und Dinge verlangen, die mitunter mühselig (und teuer!) sind. Deshalb bei Forderungen der Zulassungsstelle nie erklären "habe ich nicht", "gibt es nicht", "kann ich nicht", sondern sagen "muß ich nochmals schauen ob ich das habe" oder gleich sagen "habe ich zu Hause, kann ich holen".

  • Ich hab ja immer in Hannover gewohnt und bin stundenlanges Warten und Willkür von Behörden gewohnt.Da ich öfter mal meine Fahrzeuge gewechselt habe war ich sozusagen mindestends jährlich auf der Zulassungstelle Hannover.3-4 stunden kommen schon hin.
    Dann bin ich an den Stadtrand gezogen wo das Bürgeramt dafür zuständig ist.
    Wenn ich Pech habe ist einer vor mir dran und ich muß 5 min warten.Länger dauert es dort eigendlich nie.
    Und dann wird man dabei noch freundlich behandelt!


    Ich kann allerdings auch die Mitarbeiter der Zulassungstelle verstehn,ich würde nach 2 Stunden Amok laufen .