Bußgeld nochmal bezahlen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Kroatien?

  • Hallo Mercedes C Klasse Forumer,


    ich habe ein Problem.


    Letzten Sommer bin ich mit meiner Schwester nach Kroatien gefahren, wobei ich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung 140 euro vor Ort gezahlt habe.
    Nun habe ich gestern wieder ein Brief bekommen, dass ich es nicht gezahlt hätte und ich jetzt 180 euro zahlen müsste.


    Leider finde ich meine Rechnung von damals nicht und ich habe keine Lust das Ganze nochmal zu bezahlen.
    Habe jetzt gelesen, beim weiteren nicht bezahlen kommt das doppelte auf mich zu. http://www.bussgeldtabelle.org/bussgeld-ausland/


    Was kann ich außer das Bezahlen noch machen, um aus der Sache rauszukommen. :blush:


    Danke.

  • Hat wahrscheinlich der Beamte in die eigene Tasche gesteckt,wirst wohl zahlen müssen wenn das alles amtlich ist.
    Schuld liegt bei dir wenn du die Quittung nicht mehr hast/findest.
    Sauerei ist das natürlich ohne Frage.
    Zahlst du nicht kannste nie wieder nach Kroatien oder wenn ein abkommen mit Deutschland besteht mußt du am ende zahlen nur noch viel mehr.

  • Hat wahrscheinlich der Beamte in die eigene Tasche gesteckt,wirst wohl zahlen müssen wenn das alles amtlich ist.
    Schuld liegt bei dir wenn du die Quittung nicht mehr hast/findest.
    Sauerei ist das natürlich ohne Frage.
    Zahlst du nicht kannste nie wieder nach Kroatien oder wenn ein abkommen mit Deutschland besteht mußt du am ende zahlen nur noch viel mehr.

    Vermutlich aber habe ja keine Wahl

  • erstens such deinen Beleg, zweitens schreib denen, was da war und drittens plane dieses Jahr keinen Urlaub in Kroatien ein.


    Anwalt kannst vergessen, es sei denn, der kennt das dortige Recht. Es gilt kroatisches Recht. Da sind die Verjährungsfristen teilweise weitaus länger wie hier. In Italien zum Beispiel sind das drei Jahre. manchmal gilt eine Schwester nicht als Zeugin.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Zumal wenn jetzt ein Brief kommt? Ist fast ein Jahr her, je nach dem wann im Sommer man gefahren ist. Selbst aus Frankreich brauchen die nicht lange.

  • Also:
    Wenn das neuerliche Schreiben amtlich ist und Du nochmal da runter willst und die Quittung der ersten Zahlung nicht mehr existiert, musst Du nochmal latzen und das dann als Lehrgeld verbuchen.
    Sich vorher mit dem hiesigen Ordnungsamt und ggf auch mit der kroatischen Botschaft darüber abzustimmen, was da Recht ist, halte ich für eine Möglichkeit.
    Regards
    Rei97