Immer das Thema Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erlischt nur, wenn es sich um eine Veränderung handelt, die für die Fahrsicjherheit wichtig ist. In diesem Fall ist das eher nicht von Bedeutung.
So, und ein Getriebe ist für die Fahrsicherheit nicht wichtig????? Was ist denn das für eine Sichtweise. Wenn das Getriebe Dir auf der Autobahn kaputt geht, machst Du im Extremfall den Abflug.
Alles was Motor, Getriebe, Fahrwerk, Anbauteile (Karosserie) usw. betrifft, ist genehmigungspflichtig und braucht zudem eine ABE.
Die ABE für herstellerfremde Teile, um eine Zulassung für das Teil zu haben, und dann aber noch der TÜV, welcher kontrolliert, daß das Teil korrekt montiert wurde.
So war das zumindest bei meinem Endtopf so. Und das ist auch kein sicherheitsrelevantes Teil. Denn was kann im Extremfall passieren? Es fällt Dir während der Fahrt der Auspuffendtopf ab.
Auch mein Lorinser Holzlenkrad war genehmigungspflichtig, obwohl es eine ABE gab, mußte ich es beim TÜV eintragen lassen. Dabei war es fast gleich wie das Serienlenkrad. Nur eben im Lenkradkranz mit Holz.
Die Standheizung mußte auch beim Tüv abgenommen werden, um sicherzustellen, daß der Einbau korrekt erfolgt ist. Auch kein sicherheitsrelevantes Teil.
Also bitte kein so Zeug schreiben. Eintragungsfrei oder nicht genehmigungspflichtig sind beispielsweise kleine Veränderungen beim Interieur oder der Austausch des Kühlergrills gegen den AMG-Grill, weil es ein MB-Teil ist.
Der Rahmen hierbei ist aber sehr klein. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, und sein Auto tunt, dann fährt man lieber anschließend beim TÜV vor. Da erspart man sich eine Menge Ärger.
Und ich finds gut, daß es so ist. Denn es fahren leider auch viele Autos oder andere Vehikel herum, die eigentlich nicht verkehrssicher sind, wo sich irgendein Bastler dran versucht hat.
Es geht ja nicht nur um die eigene Sicherheit, sondern auch um die anderen Verkehrsteilnehmer.
Ich bekomme im Frühjahr immer einen Hals, wenn manche Motorradfahrer den Schalldämpfer ihrer Auspuffanlage ausbauen, um dann ordentlich Krach machen zu können. Diese Leute sollten hart bestraft werden, und denen würde ich die Maschine beschlagnahmen und sie zu Fuß nach Hause schicken. Weil sie genau wissen, daß sie Andere mit dem Lärm belästigen, und ihr Motorrad manipulieren. Das ist also Vorsatz.
Und zum Versicherungsschutz: Der erlischt automatisch, sobald keine Allgemeine Betriebserlaubnis mehr für das Fahrzeug besteht, und das kann schon durch ein Teil oder eine Veränderung passieren - wenn es bei einem Unfall festgestellt wird. Da ist es für die Versicherung irrelevant, ob das Teil, welches zum Entzug der Betriebserlaubnis geführt hat, sicherheitsrelevant war oder nicht.
In dem Augenblick, wo es hätte genehmigt bzw. eintragungspflichtig gewesen ist, ist man bei einem Schaden der Dumme, und bleibt auf den Kosten sitzen, bzw. wird vielleicht noch in Regress genommen, für den Fremdschaden beim Unfallgegner.
Von daher, sich vorher genau erkundigen und dann zum TÜV. Oder das Auto so lassen, wie es gebaut wurde, wenn es Einem die TÜV Gebühren bzw. Gebühren der Kfz-Zulassungsstelle zu teuer sind.