Parkrempler an der selben Stelle 2x - Was tun?

  • Nein, wenn die Behebung des Schadens gleich viel kostet, also z.B. eine Lackierung am Stoßfänger neu gemacht werden muss, dann gibt es nichts.


    Ich kann hier konkrete Fälle natürlich nicht entsprechend durchleuchten, aber Versicherungen verschenken in der Regel nichts.

  • Ich werds ihm ausrichten das er den Schaden bei seiner Versicherung melden soll, anschließend gehe ich in eine Fachwerkstatt und lasse mir nen kostenvoranschlag geben.


    Mal schauen was passiert.


    Die Logik einer solchen Geschichte ist trotzdem blöd, ich meine wenn da kein Vorschaden vorhanden wäre, dann wäre jetzt trotzdem einer entstanden. Bei der Fahrkartenkontrolle sage ich auch nicht "wenn ich einen Zug später eingestiegen wäre, dann hätten die mich vielleicht nicht erwischt" :P

  • Wenn Du es schon mit Logik versuchst, dann wende die halt auf Deinen Fall an...
    Könnte doch gut sein, dass Du den Vorschaden mit dem damaligen Verursacher geregelt und lediglich das Geld eingesteckt hast. Somit hättest Du doppelt kassiert. Um das tunlichst zu vermeiden, wird der jetzige Schaden entsprechend gemindert.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Lässt du den Vorschaden Reparieren, bekommst du es natürlich ersetzt, wenn es anschließend passiert. Aber so ist dir kein weiterer Schaden entstanden.


    Und klar ist das ggf. Glück für den Schadenverursacher. Aber einen Schaden bezahlen zu müssen, ist übrigens keine Strafe. Sein Bußgeld für den Unfall bekommt er trotzdem. In so fern passt der Vergleich nicht wirklich.

  • Er musste kein Bußgeld zahlen, die Argumentation war: Vorwärts einparken und einen Schaden verursachen war natürlich nicht vorsätzlich.


    Aber ganz umsonst damit wegkommen ist auch blöd.

  • Sehr eigenartig auch das.
    Denn das Bußgeld für einen Unfall ist normalerweise natürlich nicht vorsätzlich.
    Mit Vorsatz wäre es eine Straftat, nämlich Sachbeschädigung.

  • Liegt im ermessen der Polizeibeamten.
    Und wenn ein Vorschaden vorliegt wird nach Tabelle abgezogen.Wenn er bekannt ist.Wenn nicht und wird erkannt-gibts nix plus Ärger.

  • Deswegen macht man das bei ner Bagatelle wie oben von Wolfi schon angeführt.


    Hatte letztens nen ähnlichen Fall, wo mich ne Mutti beim Abbiegen schlicht übersehen hat. Ich konnte zwar nen Zusammenstoß verhindern und touchierte sie leicht am Hinterrad und der Stoßstange. Bei mir war die Stoßstange( hatte schon einen Vorschaden) total zerbröselt, ansonsten war nichts zu erkennen. Sie hat auch sofort alle Schuld eingeräumt. Ich habe ihr 150,-€ für die Stoßstange abgenommen. Bin nach Feierabend bei dem Bekannten vorbei, der ein gleichfarbiges Auto zum Schlachten da hatte. Dem 30,-€ in die Hand gedrückt, die Stoßstange bei ihm ab und mir an... - 10min später war alles wieder im Lot.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Ich kann dieses "das ist mein Recht und das verlange ich" nicht mehr hören. Ein bisschen Pragmatismus und nicht der Wunsch nach Perfektion und schon kommen wir weitaus besser durch die Welt.


    Nur am Rande bei so einem Bagatellschaden hat man nicht mal Anspruch auf Nutzungsausfall. Das kann nämlich bei einem planmäßigen Werkstattaufenthalt gerichtet werden.


    Dass die Polizei da keine Verwarnung aussprach ist auch ein Stück Pragmatismus. Die wollen nämlich nicht die Leute in die Unfallflucht treiben aus Angst vor Strafe und anderen Folgen. Und dazu gehört eben auch der ganze Papierkram mit Versicherung und Rückstufung und so weiter.


    Deswegen sei froh, dass der sich gemeldet hat, nimm ein bisschen Geld und gut ist. Und hoffe darauf, dass im umgekehrten Fall der Geschädigte auch kein Rechthaber ist. Denn das kann jedem mal passieren. Die Chance darauf ist aber, wenn ich mir das hier so ansehe, nicht groß.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P