Fußgänger angefahren, was nun?

  • Natürlich bekommt der vermeintlich stärkere Verkehrsteilnehmer in der Regel zumindest eine Mitschuld. Die Schuldfrage allgemein bleibt trotzdem von Bedeutung.
    War dort eine Lichtzeichenanlage? Wie ist die Situation entstanden? Ein Fußgänger (zumal mit Ohrstöpseln) hat auch die Pflicht, sich von einer freien Straße zu
    überzeugen, bevor er die Fahrbahn betritt. Wie übersichtlich war die Örtlichkeit?
    In erster Linie ist es natürlich wichtig, dass die Fußgängerin schnell wieder fit wird und die Klinik verlassen kann. Im Anschluß sind dann aber die diversen Fragen
    zu beantworten. Einen Genesungsbesuch würde ich auf jeden Fall machen.

  • Die Fußgängerin hatte Ohrhörer im Ohr, hat also vermutlich den Wagen nicht gehört.

    AHA!! :rolleyes:
    Erinnert mich jetzt irgendwie an den Spruch: "Das Verschwommene um dein Smartphone herum nennt man Realität!"




    Gruß Torsten

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    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Ist natürlich sehr schlimm, so ein Unfall . Aber ändern kannst du da auch nix mehr dran .
    Bei der Polizei nur Angaben zur Person..sonst nix . Alles Andere macht der Anwalt .
    Könnte ja von der Dame auch ein Selbsmordversuch gewesen sein, oder Sie ist etwas wirr im Kopf.. , vieleicht stand sie unter Drogen ...das muss alles abgeklärt werden .


    Könnte auch sein, dass sie wegen dem Handy die alleinige Schuld hat .
    Vieleicht hat ja die Dame nicht nur Musik gehört, sondern auch auf der Tastatur geschrieben und war total abgelenkt....
    Vieleicht ist die Dame auch gestolpert oder ausgerutscht...oder die Strassenbeleuchtung war ausgefallen...
    Das muss alles geklärt werden.
    Nur der Anwalt bekommt Akteneinsicht...du nicht .


    War es auf einem Fußgängerüberweg ? Gabs Zeugen ?


    hab dir ne Mail geschickt...


    Hier im Tread würde ich gar nix schreiben...geh davon aus, dass der Unfallgegner mitliest ;)


    Gruß Didi

  • Mein Rat dir sofort einen Anwalt zu nehmen kommt nicht von ungefähr,ich hab das schon hinter mir und es hat mir einigen Ärger erspart.Und ich war in meinem Fall unschuldig!

  • Anwalt, bei der Polizei Klappe halten, nur Angaben zur Person. Wenn er schon was gesagt hat, Pech gehabt. Das wird bei einem Ersttäter mit einem Strafbefehl abgehen. Das können aber gleich mal 30-60 Tagessätze werden, abhängig vom Verkehrszentralregister. Und es rappelt 5 Punkte. Er sollte sich also künftig sehr zurückhalten.Der Vorwurf wird auf fahrlässige Körperverletzung lauten, die Straßenverkehrsgefährung glaube ich eher nicht, kann aber sein, wenn er ein Verkehrsrowdy ist.


    Wir müssen es klar sagen, das ist ein Strafverfahren und da kommt es viel auf die Laune des Staatsanwaltes an. Der muss eine bestimmte Menge Fälle erledigen. Also will der das vom Tisch haben. Wer also Zicken (=Arbeit) macht, der wird das im Strafmaß bemerken. Das ist die Chance für den Anwalt, da was zu dealen.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Wenn die Polizei sagt Anwalt nehmen, dann sollte man dies auch tun. Die haben den Unfall aufgenommen, Zeugen gehört und können schon recht gut einschätzen was da kommt.
    Hoffentlich gibt es Zeugen für die Ohrhörersache, könnte sehr wichtig werden, dieser Fakt. Die Geschädigte hätte evtl. den Unfall ohne die Teile im Ohr verhindern können.



    Versicherung sollte auch schnellstmöglich informiert werden !


    Viel Glück.

  • Toll, wie sich alle so gut in der Welt der Juristen und Anwälte auskennen.
    :D
    Ich behaupte, einer hat schon geantwortet der weiß ab wann ein RA eingeschaltet werden sollte. :geek:

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht kann ja einer die Frage beantworten was es bringen soll *sofort* einen Anwalt einzuschalten? Was soll oder kann denn der machen während die Ermittlung (oder wie man das nennt) ja noch läuft, aktuell gibt es ja nicht mal einen Befund.


    Die Schuldfrage ist hier ja aber doch recht eindeutig, beim Abbiegen nicht angehalten und einen Fußgänger erfasst.