Passen diese Felgen...? -> Hilfreiche Tipps zur Identifikation

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich um Originalfelgen oder Zubehörfelgen handelt. Das lässt sich leider nicht zuverlässig am Design erkennen, da auch Zubehörfelgen im "Originaldesign" (oder mit minimalen, nur durch den Fachmann erkennbaren) Änderungen daherkommen.


    Originalfelgen...


    ...besitzen eine Mercedes-Teilenummer, die (meistens) mit A... oder B... beginnt. Zum Beispiel bezeichnen die Teilenummern A 202 401 0602 und B 6 647 0067 die originale Fünfloch-Alufelge, die serienmäßig am W202 Sport (Vormopf) montiert wurde. Diese Felge hat Größe 7 J x 15 H2 ET 37.


    Diese Nummer ist (meistens) auf der Innenseite der Felge erkennbar. Bei gebrauchten Felgen mit viel Bremsstaub unter Umständen kaum oder nur schwer erkennbar.


    Wer nicht weiß, um welche Felge es sich handelt, gibt die Teilenummer einfach in die große Suchmaschine. Dabei bitte etwas Fantasie anwenden. Wenn die Suche nach "A 202 401 0602" (mit Leerzeichen) nichts bringt, dann mal "A2024010602" (ohne Leerzeichen) oder nur "2024010602" (ohne "A") ausprobieren.


    Weiß man dann, um welche Felge es sich handelt bzw. welche technischen Daten (insbesondere die Größe/Felgenbreite und die Einpresstiefe) die Felge hat, kann man in den Freigabelisten von Mercedes (z.B. für den W202: "Zulässige Rad-/Reifenkombinationen für die C-Klasse Typ H0") nachschauen, für welches Fahrzeug die Felge zugelassen ist. Umgekehrt erkennt man in der Freigabeliste, welche Felgen man mit welcher Bereifung (eintragungsfrei) fahren darf.


    Mit den Mercedes-Freigaben für Originalfelgen hat sich Honigtau bereits besc häftigt:


    Das aktuelle Benz-Freigabezettelchen


    Oder hier aktuell (für diverse Modellreihen) herunterladbar:


    http://www.mercedes-benz.de/co…s/tires_and_rim.0001.html



    Die Teilenummer "A 202..." lässt erkennen, dass es sich um eine W202-Felge handelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass man sie auf dem W202 fahren darf, ist also hoch. Auch diverse Felgen der E-Klasse W210 (Teilenummer beginnt mit "A 210...") sind für den W202 freigegeben. Felgen, die mit "A 124..." anfangen, haben üblicherweise die falsche Einpresstiefe und tauchen daher nicht bei den W202-Freigaben auf.

    Bei bereiften Rädern bitte immer auch die Größe der Bereifung prüfen, ob diese Reifengröße am eigenen Fahrzeug überhaupt zugelassen ist
    . So findet man häufig erlaubte Felgen mit nicht erlaubter Reifengröße. Zum Beispiel sind Reifen der Größe 195/65 R 15 beim W202 nicht erlaubt auf Felgen der Größe 7 J x 15 H2 ET 37, obwohl sowohl die Reifengröße 195/65 R 15 am W202 prinzipiell erlaubt ist (aber auf anderen Felgen: 6.5 J 15 ET 37), als auch die Felgengröße 7 J x 15 H2 ET 37 (aber mit anderen Reifen, nämlich 205/60 R 15) möglich ist...


    Und Achtung: Originalfelgen haben keine KBA-Nummer. Felgen mit KBA-Nummer sind immer Zubehörfelgen. Das kommt dann im nächsten Teil.



    Zubehörfelgen...


    ...besitzen eine KBA-Nummer, die üblicherweise von außen sichtbar ist. Anhand der KBA-Nummer können diese Felgen eindeutig identifiziert werden.


    Zu diesen Zubehörfelgen mit KBA-Nummer gehört ein Gutachten, in dem man erkennen kann, für welche Fahrzeuge und mit welchen Reifengrößen diese Felgen zugelassen sind. Ggf. müssen noch bestimmte Bedingungen oder Auflagen erfüllt werden. Das sind dann die Fußnoten im Gutachten. Auch steht drin, ob eine Abnahme erforderlich ist, oder nicht.


    Zubehörfelgen bieten meistens größere Kombinationsmöglichkeiten. Mein obiges Beispiel bei den Originalfelgen (Reifengröße 195/65 R 15 auf Felgen der Größe 7 J x 15 H2 ET 37) kann daher auf Zubehörfelgen durchaus erlaubt sein. Ich darf auf meinen Zubehör-Achtlochfelgen (Größe 7 J x 15 H2 ET 37) laut Gutachten sogar 185er Reifen fahren. Mit Originalfelgen ist das nicht erlaubt. Es ist müßig. über solche Dinge zu diskutieren. Es zählt das, was im Gutachten bzw. in der Freigabeliste steht.


    Meistens findet man mit mit der KBA-Nummere in der großen Suchmaschine zumindest den Hersteller und die Felgengröße. Wenn man Glück hat, auch gleich das Gutachten als pdf-Datei (manchmal in Foren, manchmal direkt vom Hersteller). Ohne zu wissen, was im Gutachten steht, würde ich die Felgen nicht montieren. Zumal bei Kontrollen (TÜV, Polizei) gerne nach dem Gutachten gefragt wird.



    Was tun beim Felgenkauf ?


    Man sollte sich vom Verkäufer immer die Originalteilenummer oder die KBA-Nummer der Felge nennen lassen. Kann er "nur" Felgengröße und Einpresstiefe nennen, ist das besser als nichts, aber er kann sich auch täuschen.


    Sind Reifen montiert, bitte auch die genaue Reifengröße/Reifenbezeichnung nennen lassen. Und am besten sogar die DOT-Nummer, anhand der man das Reifenalter erkennt.


    Anhand der Teilenummer die MB-Freigabe (bei Originalfelgen) oder anhand der KBA-Nummer (bei Zubehörfelgen) das Gutachten heraussuchen. Dann genau vergleichen, was ich fahren will und was ich (laut Gutachten) fahren darf. Passt das zusammen, bin ich fertig und ich kann mir die Fragerei im Forum sparen.


    Beißt sich was, sollte man zuerst die Suchfunktion bemühen, da die Reifendiskussionen nahezu unerschöpflich sind. Und wenn ich die Lösung meines speziellen Problems mit einer halben Stunde Suchen nicht gefunden habe, dann lohnt sich die Nachfrage im Forum. Und man bleibt auch von dummen Kommentaren verschont.



    Die Details zu den Größenbezeichnungen von Felgen und Reifen hat Heiko dankenswerterweise bereits hier zusammengefasst:


    Der große Reifengrundlagen-Thread



    Danke fürs Lesen und viele Grüße,


    Jörg

    • Offizieller Beitrag

    Beispiel für Zubehörfelgen (mit KBA-Nummer)


    Anbei (angehängtes Foto) mal ein Beispiel, wie sinnvoll und wichtig es ist, bei Zubehörfelgen (also mit KBA-Nummer) das Gutachten zu haben.


    Hier geht es um eine Zubehör-Felge 7Jx15H2 ET37 (also ein 15-Zoll-Rad mit einer Einpresstiefe von 37mm) im Achtlochdesign. Im Gutachten erkennt man, dass diese Felge u.a. auf den Typen W201 (Mercedes 190), W202, W203, W208 (CLK) und W124 (E-Klasse) gefahren werden darf. Und das mit höchst unterschiedlichen Reifengrößen, z.B. von 185/65 bis 225/50 (bzw. 225/55).


    Für die W202-Limousine (C-Klasse H0) finden wir im Gutachten die erlaubten Reifengrößen 185/65, 195/65, 205/55, 205/60, 215/55, 225/50 und 225/55. Für den Kombi ist die Liste etwas eingeschränkter (siehe Bild).


    Selbstverständlich sind die neben den Reifengrößen stehenden Auflagen zu beachten. Häufig sind das banal anmutende Dinge, z.B. A08 = Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden, oder A11 = Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Antriebsachse verwendet werden.


    Manchmal steckt aber der Teufel (wie so oft) im Detail, z.B.:


    A02 = Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.


    Heißt im Klartext für die W202-Limousine: 205/60 R 15 ist ohne Eintragung erlaubt, weil sie standardmäßig in den Fahrzeugpapieren steht, will ich aber 205/55 R 15 - Bereifung fahren, muss diese Reifengröße eingetragen werden (also muss man erst zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle, die Papiere ergänzen lassen).


    Wer auf dieser Felge die breiteren Reifen 215/55, 225/50 oder 225/55 fahren möchte, wird mit A12 = "Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig" wahrscheinlich keine Probleme haben, sollte aber unbedingt R03 = "Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig" beachten - Beim W202 also nur hinten, nicht vorne. Beim W124 geht's auch vorne, wenn die nebenstehenden Hinweise bzw. Bedingungen erfüllt werden.


    Wer also diese 4 Felgen mit Bereifung 4x 225/50 von einem E-Klasse-(W124)-Fahrer kauft, hat beim Montieren auf den W202 das Problem, dass er sie nur hinten fahren darf, und sich für vorne z.B. noch 2 Reifen der Größe 215/55 beschaffen muss. Und dank A02 muss er das ganze dann auch wieder eintragen und die Papiere berichtigen lassen.


    Des weiteren findet man im Gutachten, welche Radschrauben zu verwenden sind. Hier sind es: S01 = Schraube M12x1,5 Kegelbund 60°, Anzugsmoment 110 Nm, Schaftlänge 25mm.



    Empfehlenswerte Reihenfolge...:


    Bei Gebrauchtkauf von Zubehörfelgen mit KBA-Nummer ist also folgende Reihenfolge empfehlenswert:


    1. KBA-Nummer beim Verkäufer erfragen, bestenfalls hat er auch schon das Gutachten


    2. Gutachten besorgen, häufig reicht eine kleine Recherche im Netz mit der KBA-Nummer


    3. Aufgezogene Reifengröße(n) nennen lassen (wenn man diese weiterverwenden möchte)


    4. Gewünschte Reifengröße mit den Eintragungen im Gutachten vergleichen, und insbesondere auch die Fußnoten/Hinweise im Gutachten lesen und verstehen.


    5. Randbedingungen klären, z.B. Alter der Reifen (Dot-Nummer), Reifenmarke (Markenreifen oder "Ming Li Fu"), Beschädigungen an den Reifen/Felgen, werden (korrekte) Radschrauben mitverkauft, gibt es Felgendeckel, usw.



    Wenn man sich vor dem Kauf die entsprechenden Gedanken macht, weiß man was auf einen zukommt, erspart sich meistens Ärger, und erspart anderen die Standardfrage "Passen diese Felgen, siehe Auktionsnummer xxxxxxxxx".


    Viel Erfolg und viele Grüße,


    Jörg

  • Danke Jörg... :thumbup: :beer:


    Ich seh schon, man muss Dir mit banalen Dingen nur etwas auf den Wecker gehen, dann erarbeitest Du Hilfestellungen, selbst für den unbedarftesten Laien
    Respekt davor, sich solche Mühe für andere zu machen... :thumbup:
    Ich hab es selbst zwar schon mehrfach angedacht, aber der innere Schweinehund stand mir immer im Weg... :blush:


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Sehr gut. Jetzt muß das die Kundschaft auch noch lesen...
    Was mir noch fehlt, ist der Hinweis, daß einige (alle?) 170er Felgen aus für den Laien auf den ersten Blick unerfindlichen Gründen (ja, Traglast) nicht passen und daß man aufpassen sollte, wenn man 202er Felgen auf Möpfe mit großer 210er Bremsanlage montieren will. Darf man nämlich nicht, weil die Bremse zu groß ist (Felge klemmt), das müssen dann 210er oder 208er Felgen sein. Fragt nicht woher... Das steht nämlich nur unten im "Kleingedruckten" in der Benz Freigabe drin und ist erst später aufgenommen worden.

  • Dankeschön jof für die ausführliche indentifikation der FelgenBeschreibung. Und wer das nicht liest, ist selber schuld :S

    Liebe deine Stadt!!!


    Alles über 200 km/h auf der Autobahn ist Formel 1 8|

  • Heiko, lies nochmal nach. ;)
    "Für den Laien auf den ersten Blick unerfindlich", soll heißen dass der Laie die Traglast nicht beachtet, aber Aufgrund von Größe, LK und ET davon ausgeht dass die Dinger passen.


    Jörg bewundere ich für seine Muße so viel Arbeit und Zeit in so ein Thema zu investieren. :thumbup:
    Hoffentlich trägt es Früchte... :S

    Gruß,
    Børner

    20376006eu.jpg

    Zitat

    We are all just monkeys with money and guns.

  • ah, ich sehe; auch einer, der die subtile Anspielung versteht, daß man nicht alles hinpfuschen soll und sich aufregen soll, wenn der MB Entwickler sich was dabei gedacht hat, wenn der Felgen nicht freigibt für andere Baureihen, weil die Karre halt schwerer ist und der Laie sagt "wieso, passt doch...".

  • Du kannst alles eintragen lassen, solange es ein Gutachten gibt, in dem dein Auto auftaucht und alle Vorgaben davon erfüllt sind.


    Bei Felgen mit ABE braucht es nichtmal eine Eintragung, solange alle Bedingungen erfüllt sind und dein Auto auch auftaucht.


    Zuviel Geld verschlingen ist Relationssache, für einen Fanatiker wären nicht mal 15" AMG's zu teuer zum Eintragen. Aber wenn es "nur" Zubehörfelgen sind, würde ich es nicht auf eine Einzelabnahme ankommen lassen (ungewöhnliche Kombinationen zum Beispiel).