TFL-Option aktiviert das Xenon-Abblendlicht, soll aber die Nebelscheinwerfer nutzen

  • Guten Tag,
    ich fahre nun seit einem 3/4Jahre den W204 und bin eigentlich recht zufrieden, allerdings hätte ich gerne TFL welche aber keine Ebay- und auch keine Bastellösung sein darf.
    Was für mich perfekt wäre, wenn man einfach bei TFL die Nebellampen nutzen würde. Der Vorteil, die Xenon's werden geschont, es ist etwas besser zu sehen, als das Xenon und man müsste nichts ändern außer die Software.
    Evtl. muss man dafür auch eine Anfrage bei Mercedes Benz selbst stellen. Zum Thema Legalität, es würde Unfälle verhindern und heute hat doch sowieso jeder irgendwelche Lichter vorne an, da wird man ganz sicher nicht mehr deswegen angehalten.


    Grüße Kick

  • Nebellampen als Tagfahrlicht sind illegal, darf man leider nicht so machen.


    Tagfahrlichtlösungen für den W204 Vormopf gibt's ein paar, z.B. das. Mit weiterer Suche gibt's auch was von namhaften Herstellern:
    Klick mich

  • Es wurden beim W204 ohne SA240 die unteren Lampen als TFL genutzt. Diese sind dann abetr auch entsprechend zugelassen. Im Gegensatz zu Spookie´s Aussage ist das nämlich nicht generell illegal, sondern nur, wenn die NSW nicht für TFL zugelassen sind. Das ist an den E-Nummern zu erkennen. Da muss ein B für den NSW udn RL für das TFL drauf sein. Ich finde es aber eher kontraproduktiv da die NSW einzusetzen. Die braucht je Lampe 55W, das ist deutlich mehr wie die Xenon. Zusätzliches Problem: Die Halogenbirnen halten nicht so lang. Im Zweifelsfall TFL anbauen, die haben LED und brauchen um die 2,5W. Der Strom muss im Auto teuer erzeugt werden.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Es wurden beim W204 ohne SA240 die unteren Lampen als TFL genutzt.


    Nein, waren sie nicht und sie sind auch nicht so zugelassen.


    Hier spricht Benzsport von einer Codierung, die aus meiner Sichthier und da zwar so genannt wird, aber mit dem inzwischen klassischen TFL nichts zu tun hat. Für Nordamerkia kann man die Hauptscheinwerfer einfach gedimmt mitleuchten lassen. Das ist dort heute noch absolut üblich bei Neuwagen.
    Das allerdings ist rundrum hierzulande nicht zulässig.

  • Untere Lampen sind zwei Stück, eine als TFL und eine als Nebellicht? Ich finde nämlich in der Betriebsanleitung keinen Hinweis zum Wechsel der Lampe im NSW. Das TFL ist das zweite und die hat LED, so wie es aussieht.


    Ich habe bei meinem LED-Stab nachgesehen, der ist als TFL und als Standlicht zugelassen (A RL).

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

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  • Nein, waren sie nicht und sie sind auch nicht so zugelassen.


    Hier spricht Benzsport von einer Codierung, die aus meiner Sichthier und da zwar so genannt wird, aber mit dem inzwischen klassischen TFL nichts zu tun hat. Für Nordamerkia kann man die Hauptscheinwerfer einfach gedimmt mitleuchten lassen. Das ist dort heute noch absolut üblich bei Neuwagen.
    Das allerdings ist rundrum hierzulande nicht zulässig.

    Es sind in der TFL Funktion dann nur die Hauptscheinwerfer an.
    Kein Standlicht.


    Zulässig ware es aber auch mit dem Standlicht.


    Auch die Rückleuchten dürfen mit dem TFL an sein.


    Nicht immer so viel reininterpretieren.


    Man sollte jetzt wirklich stark differenzieren, welche TFL Version das Fahrzeug hat.

  • Es sind in der TFL Funktion dann nur die Hauptscheinwerfer an.
    Kein Standlicht.


    Zulässig ware es aber auch mit dem Standlicht.


    Auch die Rückleuchten dürfen mit dem TFL an sein.


    Zulässig ist es hierzulande nur, wenn alles an ist. Hauptscheinwerfer in voller Stärke, dazu Standlicht und hinten natürlich.
    Oder es ist aus, oder man macht eine gesonderte Typzulassung ... aber die gibt es nicht. Oder man macht das Licht aus ;).