Wie soll ich vorgehen? Brauch dringend Eure HILFE! Beim Autokauf übers Ohr gehauen?

  • Hallo,


    Ich Brauch mal Eure Hilfe :S


    Hab das Auto jetzt erst seit 3/4 Monaten.Hatte bis jetzt nur Ärger.Das Auto stand seit ich es hab,(Zwei Werkstatt termine) 4 Wochen in der Werkstatt.
    Nun Habe ich (Durch ein Gutachten von MB) einen Größeren schaden an meinem neuen, Gebrauchten vom Händler:


    -Zylinderkopfdichtung schwitzt
    -Nockenwelle ist undicht
    -Nockenwellenversteller (Positionsgeber) ist defekt
    -Stellglied ist defekt
    -Sauglüfter ist defekt


    Jetzt will die Garantiefirma, aus irgend einem Grund die Reparatur nicht zahlen... Versuch morgen nochmal anzurufen.
    Ich dachte mir das Auto so gut wie möglich weiterzuverkaufen.Der Händler würde mir 2500€ geben.Hab aber 3400 gezahlt.


    Grund:


    -Stoßstange ist kaputt
    -3000 Km drauf gefahren
    -noch ein Fahrzeughalter 3% des Kaufpreises


    Vorm Gericht werde ich glaub keine große Chance haben oder??
    Ich mein das war doch arglistige täuschung! Schon nach dem ersten Werkstatt Termin
    (Wo es angeblich nur der Luftmassenmesser war) Hätte der Händler die Fehler erkennen müssen.


    Hoffe auf gute Hilfe ;(


    Beste Grüße Erduan

  • hast du eine Rechtschutzversicherung wenn ja würd ich mal zu einem Anwalt gehen für mein dafürhalten sind die aufgezählten mängel keine verschleiß Sache ohne Rechtschutz könnte es so um die 800 bis 900 euro kosten den Anwalt zu bezahlen je wie er den streitwert berechnetles dir auf jeden Fall mal deinen Kaufvertag richtig durch in wie weit die Mängel angegeben waren vielleicht kannst du vom Vertag zurücktreten

    Mercedes Benz, weil das Leben zu kurz ist. Um andere Autos zu fahren.

  • Boah ey, was für ne Antwort! Ich stifte ein paar Punkte und Kommas sowie als Bonus ein Fragezeichen zum Selbsteinsortieren.


    ............. ,,,,,,,,,,,,,, ?

  • Boah ey? Ich glaube ich verlose mal ein Buch für die Benimmschule! Das Forum ist nicht wirklich für rechtschreibung sondern für´s Benzle. Also bitte beim Thema bleiben und nicht unnötige Diskussionen los treten. Weiß ja jeder was gemeint ist.


    Zum Thema: Hast Du den Wagen vorher nicht checken lassen? Also ich war ao frei und habe direkt nach dem Kauf meinen durch den TüV geschickt. Hat zwar extra gekostet, aber ich wußte wenigstens wo ich dran war. Also Augen auf beim Eierkauf. Außerdem erhält man hier eine nabhängige Meinung bei der das wirtschaftliche Interesse des Händlers nicht im Vordergrund steht.


    Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, epfiehlt es sich einen Anwalt zu kontaktieren. Aber da es sich um Verschleißteile handelt und Du 3TKM gefahren bist ist eine Klärung jetzt eher schwierig. Aber wenn der Händler dir noch 2.500,- € bezahlen möchte scheint der Wagen ja doch noch etwas wert zu sein. Da kennt man weitaus üblere Angebote die in der Vergangenheit von Händlern ausgesprochen wurden. Versuche dir erst einmal eine unabhängige Meinung einzuholen idealerweise mit einem kurzen Bericht ob der Schaden im Zeitraum der letzten 3000km aufgetreten sein kann oder ob es Spuren gibt die eindeutig darlegen dass es sich um einen Altschaden handelt der berits zuvor hätte bestehen müssen.


    3% des Kaufpreises sind eher gering für das Übel, dass sich der Folgebesitzer sie Frage stellt, warum das Fzg nur so kurze Zeit in deinem Eigentum stand... Wir drücken die Daumen, halt uns auf dem Laufenden!


    Besten Gruß!

  • Hallo Erduan,


    ohne jetzt wirklich Ahnung von der Materie zu haben, denke ich, dass du beim Motor immer schlechte Karten hast bezüglich der Garantie.
    Du hast ihn aber bei einem Händler gekauft, richtig? Hat er im Kaufvertrag auf irgendwelche Mängel hingewiesen oder sogar eine Gewährleistung ausgeschlossen?
    Ansonsten hat er laut neuem EU-Recht eine gewisse Gewährleistungspflicht. Les dich am Besten mal da ein, speziell beim EU-Recht für einen Privatkauf eines gebrauchten PKW.


    Wie gesagt: Keine Rechtshilfe, keine Beratung, einfach nur ein Tipp.
    Btw: Hast du das Fahrzeug vor dem Kauf von einer Werkstatt oder beim TÜV checken lassen und eventuell sogar den Fehlerspeicher auslesen lassen? Zum Einen ist das immer zu empfehlen, zum Anderen hättest du dann noch jemanden, der dir den damaligen Zustand bezeugen könnte.


    Gruß, Uli

  • Hey,


    Intressant wäre noch zu wissen, was für ein Bj er ist.
    Obwohl das ist auch egal, die jüngsten werden mittlerweile
    über 10 Jahre sein.
    Ich glaube nicht das irgend ein Händler dir Garantie gegeben hat, solltest
    du doch irgendeine Garantie darauf haben, so musst du dir mal das kleingedruckte durchlesen,
    bevor du vor den Kader gehen willst.
    Denn die Garantie geht nach Alter des Fahrzeug und du bekommst prozentual, und das ist sehr
    wenig ( wenn überhaupt ), für die Repko.


    Grüsse Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Grundsätzlich besteht ein Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Ganz grob und ohne mich jetzt zu informieren würde ich sagen, dass das Wort Garantie immer in Bezug auf die Zukunft ab Kaufvertrag zu sehen ist, und die Gewährleistung für Sachmängel bis Abschluss des Vertrages gilt. Wenn der TE also von arglistiger Täuschung ausgeht, wird das wohl darin begründet sein, dass die Mängel seines Wissens schon vor Abschluss des Vertrags vorlagen.


    Möchte jetzt nicht klugscheißen und lass mich auch eines besseren belehren, aber wie ich bereits erwähnt hatte, wird er wohl überhaupt keine Chance auf irgendeine Garantie haben. Folglich wäre lediglich ein Gewährleistung interessant.


    Gruß Uli


    Edit: Hab mich jetzt doch ein bisschen eingelesen ;). Zumindest Wikipedia gibt mir Recht.

  • Hi


    Er meint wahrscheinlich den Nockenwellensteller an der Einlaßnockenwelle.Der wird gern undicht.


    Grüße Kai