Fahrradfahrerin angefahren - was erwartet mich?

  • Hallo liebe Benz-Freunde.


    Ich hatte neulich einen kleinen Unfall. Ich bin aus einer Seitenstraße auf die Hauptstraße gefahren. Weil auf der HS Autos fuhren, habe ich angehalten, kurz nach Fußgängern geschaut (es gibt einen Fußweg, aber keinen Radweg) und bin dann nach ein paar Sekunden losgefahren (rechts auf die Hauptstraße). In dem Moment kam eine Fahrradfahrerin von rechts (auf dem Fußweg) vor mein Auto, ich habe sie angefahren und sie ist gestürzt.


    Sie ist zum GLück unverletzt geblieben! Wir haben trotzdem Nummern ausgetauscht, ein Zeuge war auch noch vor Ort. Polizei haben wir nicht gerufen, weil ja alles ok war.


    Sie wollte sich bei mir melden, falls doch noch was ist (sie wollte noch zum Arzt) und falls ihr Rad dabei Schaden genommen hat.


    Meine Fragen wären nun:


    1.) Falls das Rad repariert werden muss, würde meine Versicherung die Kostne übernehmen? Schließlich aben wir keine Polizei gerufen, könnten aber mit dem Zeugen noch zusammen zur Polizei gehen.
    2.) Trifft sie auch eine Teilschuld? Schließlich war sie als Radfahrerin auf dem Bürgersteig unterwegs und kam auch noch aus der falschen Richtung.


    Bin natürlich in erster Linie froh, dass nix passiert ist, nur diese Fragen beschäftigen mich nun seit ein paar Tagen.


    Beste Grüße

  • zu 1): Ja, Deine Versicherung bezahlt grundsätzlich natürlich die Kosten an dem Rad, aber nur im Verhältnis Deiner Verschuldensquote.
    Womit wir bei
    zu 2) sind: Mh, also ich habe gerade mal ein, zwei Urteile gesehen, die besagen, dass ein Radfahrer der den Gehweg gegen die falsche Richtung benutzt, die volle Haftung bekommt. Das wurde sogar von einigen OLG so entschieden.


    Somit wäre Dene Quote bei null und Du musst nicht haften und Dene Haftpflicht auch nicht.


    Somit kann sie von Dir nichts verlangen.
    Viele Grüße
    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan M. () aus folgendem Grund: Erst Recherchieren, dann Schreiben wäre besser...

  • Hi,


    da frag ich mal ganz blöd : Muss ich denn damit rechnen, daß jemand auf dem Gehweg Rad fährt ?, abgesehen von Kindern. Und hat ein Benutzer, Fußgänger oder Radfahrer , denn Vortritt bzw Vorfahrt an einer Straßeneinmündung ?


    Ich würde aus dem Bauch sagen: Die alleinige Schuld trifft die Radfahrerin,


    old man

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §1 Grundregeln


    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.


    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.



    Hallo,


    mit einem Führerschein und als Fahrer eines Kraftfahrzeuges hat man doch wohl eine quasi höhere Aufmerksamkeitspflicht als Personen ohne KFZ. Stefan nannte die Betriebsgefahr.
    Der TE ist in eine Vorfahrtsstrasse abgebogen, hat deshalb ja wohl keinerlei Vorfahrtsrechte. Deshalb meine ich, trifft die Radfahrerin nur eine geringe Mitschuld wegen Fahrens auf dem linken Bürgersteig.
    Also Leute, immer schön in beide Richtungen schauen.


    Gruß
    mario, der schon einige Male von Autofahrern gepunscht wurde

  • Hi


    mario: das mit der Rücksicht usw ist selbstverständlich. So selbstverständlich, daß ich im Moment wirklich am Nachdenken bin, wie sich das eigentlich wirklich verhält, nach StVO.


    Hat an einer Einmündung der Fußgänger(Radfahrer) Vortritt beim Überqueren der Seitenstraße ? (Die Vorfahrtsregelung auf der Straße ist ja in dem Fall klar und ohne Belang.)


    So ist das, wenn man vor über 30 Jahren die Pappe bekommen hat. Bitte um Klärung.


    Old man

  • Ich sag zu Unfällen hier garnichts mehr, aber ich freue mich, das die ganze hin & herspekuliererei nun wieder mal losgeht.



    Warte doch einfach ab, ob die "Dame" überhaupt zum Arzt geht und sich dann auch noch meldet. Dann schaust du einfach weiter was passieren wird. Wenn es hart auf hart kommt, schaltest du einfach nen Anwalt ein und Ruhe ist.

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Ich habe vor ca 1 Jahr die Fahrertür zu unvorsichtig aufgemacht und eine arbeitslose Radfahrerin umgenietet. Sie wollte gleich etliche TAUSEND Euro Verdienstausfall -LOL-, Aufwandsentschädigung, Schmerzenzgeld, ... haben. Ich habe den Schaden dann für ca € 1.500 von der Versicherung zurückgekauft.
    Bei mir lag hier unstreitig die Schuld, da es gegen ein Rad ging stand das 'eh schon fest. Der unvericherte Radfahrer gegen einen verichertes KfZ, wer gewinnt wohl vor Gericht?