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  • Natürlich hast du einen Grund.


    Aber das ändert nichts daran, dass neben der Strasse ein ausgeschilderter Radweg ist (Das habe ich auch so geschrieben) und die Benutzung dann Pflicht ist.


    Deine Interpretation ' Ich empfinde es als Zumutung einen Bogen zu fahren' ändert nichts an der o.g. Situation und ist zudem falsch. Es ist keine Zumutung, sondern schlicht und einfach ein Sicherheitsaspekt gegenüber dem Radfahrer.

    Das ist doch Quatsch. Natürlich verhält sich der Radfahrer unter gewissen Voraussetzungen ordnungswidrig, wenn er sich weigert, den Radweg zu nutzen. Aber mit der Hupe rumzutröten, um seine Mitmenschen zu regelkonformem Verhalten zu erziehen, ist ja nun auch nicht so ganz das, was die StVO vorgibt. ;)


    Wenn du meinst, das muss sein, dann mach halt... Aber erwarte nicht, dass das von anderen akzeptiert wird. :thumbup:

  • Ich hatte für solche Gesellen mal ne Pressluftfanfare in einer Art Trinkflaschenhalterung am Rad, ausgelöst durch einen kleinen Bremshebel, Bowdenzug und Winkel.

    Hat ab und zu gute Dienste geleistet, bis sie mir verboten und demontiert wurde.

    Grüße aus der Baustellenhaupt- und Fächerstadt

    ... xundbleiwe und Kotzbeutel tragen


    Peter

  • Stefan1977 .... ich 'tröte' nicht mit meiner Hupe rum, sondern hupe mit der Hupe.


    Solltest du ein 'hupen' als erzieherische Maßnahme verstehen, so liegst du falsch.

    Die Hupe ist, offiziell, ein 'Warnsignal' und als dieses Signal setze ich sie ein. Ich warne den Radfahrer wegen der gefährlichen Situation in der er ist.

    Er befindet sich auf einer stark befahrenen Strasse, mit LKW Verkehr, auf der der Sicherheitsabstand von 1,5 m schwer einzuhalten ist und es dadurch zu einer Verkehrsbehinderung und Verkehrsgefährdung kommt.

    Deshalb ist neben diesen Strassen ein ausgewiesener Radweg.