Wie sieht das eigentlich mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Händlers aus, wenn er im Kaufvertrag explizit das Problem mit dem Getriebe festhält.
Ist der Händler trotzdem in der Haftung, wenn im Nachhinein ein Getriebeschaden festgestellt wird ???
Ich würde das Auto als Privatperson kaufen.