moin,
ich weiß das thema Anhängelast beim w202 wurde hier schon fast bis zum erbrechen durchgekaut, dennoch will ich noch mal kurz darauf kommen..
mir ist beim durchsehen alter fotos von autos und fahrzeugscheinen aufgefallen, dass manche w202, gleiche motorisierung (alles 250 td), gleiche bauform (in dem fall beides Limousine) unterschiedliche gebremste anhängelasten eingetragen haben. nämlich einmal 1575kg und einmal 1500kg...woher kommt dieser Unterschied?
natürlich fällt auf, dass 75kg genau der stützlast entsprechen...gab es da gesetzlich eine änderung, dass die stützlast irgendwann mitgerechnet wurde oder eben nicht mehr?
oder was könnte sonst der grund sein?
bei Interesse lade ich gern fotos der besagten Fahrzeugscheine hoch.
und selbst unter der ungebremsten anhängelast gibt es unterschiede, mal 750, mal nur 740 kg..hier allerdings unterschied kombi/limo.
ja und nun warum mich das beschäftigt, ich bin leider manches mal doch ein wenig über dem erlaubten eingetragenen wert unterwegs gewesen..
ich weiss dass hier recht wenig zu machen ist außer einen w210 zu kaufen, aber dennoch beschäftigt mich eine sache:
und zwar, bei gefühlt jedem 2. Auto ist eine höhere gebremste anhängelast unter Berücksichtigung der maximal erlaubten steigung eingetragen, was ja rein physikalisch auch irgendwo sinn ergibt. Denn de facto bedeutet eine höhere anhängelast nicht automatisch eine höhere zugkraft, welche auf die Anhängerkupplung wirkt, solange die maximale steigung begrenzt wird.
natürlich gibt es sicher noch mehr faktoren zu berücksichtigen, aber die maximal wirkende zugkraft dürfte mit am wichtigsten sein, wenn man sich gedanken um die ausreichende steifigkeit der karosse macht.
wäre also eine erhöhung der Anhängelast bei gleichzeitiger Beschränkung der steigung beim w202 evtl. doch machbar?
wie seht ihr das? ich werd jedenfalls bei Gelegenheit mal den nächsten prüfer fragen, ob da nicht doch was geht.
Gruß Julian