Oris abnehmbare Anhängerkupplung, kein Schlüssel

  • Hallo!


    Ich habe mir auf dem Schrottplatz eine Anhängerkupplung für meinen w202 besorgt, natürlich fehlt der Schlüssel.


    Sie steht auf Position zu, und ich frage mich, ob ich den Haken einfach immer dranlassen muß (ich weiß, das ist rechtlich nicht SOO super, aber darum geht es mir hier nicht), oder ob ihn irgendwie abbekomme, und dann auch wieder dran. Ein Schloss ist mir nicht wichtig, eine Schraube o.ä. würde mir auch reichen, Hauptsache sie fällt mir nicht ab.


    Wo sitzt das Schloss überhaupt? Hinter dem weißen Nippel ist ein Hohlraum, vermutlich hinter dem Hohlraum im gußeisernen Haken? Unten am Haken gibt es eine mit Plastiklaschen verschlossene Öffnung, die ich aber noch nicht weiter inspiziert habe, da ich nichts kaputtmachen wollte.


    Zulassung macht mir keine Angst, das Auto ist in Frankreich zugelassen.


    Aufschrift auf dem Typenschild:


    für MERCEDES-BENZ bj: 95

    Typ E274 Prüfz M 4765

    12 Ausfg: [leer]

    75kg 8.9kN


    Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!

    hhh

  • Also:

    Prinzipiell ist rechtlch auch in D nichts gegen einen dauerhaften Betrieb einer abnehmbaren Kupplung zu sagen.

    Wenn das Oris ist , dann einfach bei denen anrufen und fragen, ob es was ausmacht, wenn der Schwengel in der Halterung etwas Spiel hat.

    Die bitten dann um die Zusendung des Teiles und reparieren das oder man bekommt gleich ein Neues , natürlich mit passendem Schlüssel.

    Fragen kostet nix.

    Regards

    Rei97

  • Also:

    Wenn dir einer hinten drauf fährt, kann er oder (s)eine Versichrung, dir die Mehrkosten des Schadens, der durch die nichtabgenommene Anhängerkupplung entstandedn ist, inklusive Gutachterkosten in Rechnung stellen.

    Grüße aus der Baustellenhaupt- und Fächerstadt

    ... xundbleiwe und Kotzbeutel tragen


    Peter

  • Also:

    Wenn dir einer hinten drauf fährt, kann er oder (s)eine Versichrung, dir die Mehrkosten des Schadens, der durch die nichtabgenommene Anhängerkupplung entstandedn ist, inklusive Gutachterkosten in Rechnung stellen.

    Also:

    Wie die Links zeigen, eben nicht.

    Wer wollte auch den Unterschied bei einer starren AHV erklären. Im Normalfall ist übrigens fast immer der Auffahrende für sämtliche Schäden zuständig, der Eigene selbstredend auch.

    Die Abnehmbare am Zäh lasse ich im Dauertest schon seit 2012 montiert, weil die eine ZnNi Beschichtung hat, die wg. Schlingerkupplung nicht entfernt werden muss, wie bei KTL und ZnFe Beschichtung. Die Kugel rostet trotz Dauerbetrieb nicht und knarzt mit dem WW auch nicht.

    Das würde bei Serieneinführung 10€ mehr kosten, aber man hat keinen Mars mehr hintendran.

    Regards

    Rei97