Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

  • hast eine bessere Idee? Der Sachbearbeiter der Versicherung kann auch Auskunft geben.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Also, war heute beim Anwalt, und ja, das stimmt: Das Auto wird Stand Heute in Zukunft als "abgeschriebener Totalschaden" geführt. Das heißt im Klartext: Bei einem weiteren Unfall gäbe es von einer fremden Versicherung unter Umständen KEIN Geld, sofern ich heute mir meinen Schaden ausbezahlen lasse und einfach weiter fahre, als wäre Nichts passiert. Es sei denn, ich lasse den Wagen reparieren und weise die Reparatur nach.


    Und genau das werde ich auch tun: Der Anwalt klagt erstmal für mich den Schaden (bzw. den Zeitwert minus dem Restwert) ein, und zwar OHNE irgendwelche Sperenzien von wegen "hohes Aufkauf-Angebot" oder "Schuldanzweifelung" oder "Zusammenstreichen der Reparaturkosten" oder ähnliche Dreckigkeiten. O-Ton: Bei dem für uns zuständigen Gericht mach ich mir da recht wenig Sorgen, FALLS es soweit kommen sollte...


    Und dann lasse ich das Auto machen und das Ergebnis wird der Anwalt bei der Versicherung einreichen, um die Reparatur nachzuweisen. Und somit wäre es kein "abgeschriebener Totalschaden" mehr, weil das Auto wieder vollständig hergestellt ist.


    Das Gutachten wäre soweit korrekt, nur die Zahlen, die dort stehen.... Sagen wir's mal so: Ein TOTALSCHADEN hätte es nicht sein müssen, weil zwischen einer Reparatur in der MB-Niederlassung und dem "Zeitwert unter Berücksichtigung des Zustandes" liegen nur wenige hundert Euro - ein bißchen "hier abgetan und dort zugetan" hätte das so nicht sein müssen... Also wirklich!


    Rep-Kosten: 2500 €

    Zeitwert: 2000 €

    Restwert: 270 €

    Ergebnis: Totalschaden



    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
    Audi Coupe Quattro -
    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

    Einmal editiert, zuletzt von ACQ92 ()

  • Und genau das werde ich auch tun: Der Anwalt klagt erstmal für mich den Schaden (bzw. den Zeitwert minus dem Restwert) ein, und zwar OHNE irgendwelche Sperenzien von wegen "hohes Aufkauf-Angebot" oder "Schuldanzweifelung" oder "Zusammenstreichen der Reparaturkosten" oder ähnliche Dreckigkeiten. O-Ton: Bei dem für uns zuständigen Gericht mach ich mir da recht wenig Sorgen, FALLS es soweit kommen sollte...

    Vorsicht! Der Anwalt bekommt immer sein Geld. Und Anwälte winden sich wie ein Aal, wenn sie schlecht beraten haben, sprich verloren haben und so grob über den Daumen sind das 50% ;).



    Das Gutachten wäre soweit korrekt, nur die Zahlen, die dort stehen.... Sagen wir's mal so: Ein TOTALSCHADEN hätte es nicht sein müssen, weil zwischen einer Reparatur in der MB-Niederlassung und dem "Zeitwert unter Berücksichtigung des Zustandes" liegen nur wenige hundert Euro - ein bißchen "hier abgetan und dort zugetan" hätte das so nicht sein müssen... Also wirklich!

    Finde ich total gut so!

    Ein Gutachter, der zur Neutralität verpflichtet ist, richtet sich nicht nach den Wünschen seines Auftraggebers, sondern macht seinen Job, so wie er ihn machen sollte.


    Was mich allerdings stutzig macht, erst schreibst du, dass der Schaden doppelt so hoch ist wie der Zeitwert des Autos und nun sind es nur ein paar hundert Euro. Das passt nicht zueinander.

  • Wo ist jetzt das Problem...? Du lässt doch eh reparieren, bzw. reparierst selbst, willst entsprechen Nutzungsausfall und per 130% abrechnen. Dazu musst Du eh nachweisen, dass das Fahrzeug repariert wurde. Damit spielt es für Dich letztlich keine Rolle und der Schaden hätte eher noch höher taxiert werden sollen, um für es für Dich lukrativer zu machen, den Schaden zu beheben.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Ich lerne daraus, dass der Hausgutachter der MB-Werkstatt nicht erste Wahl ist, wenn man ein älteres Auto instandsetzen lassen will. Weiter lerne ich daraus, dass man sich selbst mit dem Gutachter aktiv um ein passendes Gutachten bemühen muss. Weil man nur dann das eigene Interesse einbringen kann und nicht fremde Interessen, die mit meinen kollidieren, einfließen.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Aber um ehrlich zu sein, bist du ja ein "bisschen selbst schuld". Wer fährt auch mit so nem alten, wenig wertvollen Auto zu Mercedes und lässt nen Gutachten machen.

    Da fährt man zu seiner Haus & Hofwerkstatt, ruft den Gutachter von denen an und quatscht mit ihm. Dann lässt sich so etwas auch vermeiden. Dass der Typ von MB darauf keinen Bock hat, ist auch klar. Wozu mehr Mühe investieren als notwendig. Da wird auch der Restwert nach überfliegen von einer Liste ermittelt und gut is.


    Hätte nicht sein müssen, definitiv. Aber wenn man zu MB fährt muss man mit sowas ganz klar rechnen.

  • Ein Gutachter, der zur Neutralität verpflichtet ist, richtet sich nicht nach den Wünschen seines Auftraggebers, sondern macht seinen Job, so wie er ihn machen sollte.

    Dann ist das aber wohl der einzige Gutachter in ganz Deutschland, der das so macht... xD



    Was mich allerdings stutzig macht, erst schreibst du, dass der Schaden doppelt so hoch ist wie der Zeitwert des Autos und nun sind es nur ein paar hundert Euro. Das passt nicht zueinander.

    Och, das ist schnell erklärt: Hast natürlich recht, das paßt nicht. Hab beim ersten groben Überflug des Gutachtens 3500 gelesen anstatt 2500. Dann Zeitwert minus Restwert macht ziemlich genau Doppelte an Rep-Kosten. Hab das später auch gesehen, daß ich um nen Tausender daneben lag. Sorry und Thx für den Hinweis. Übrigens, ich hab hier gerundete Zahlen genannt. In Wirklichkeit stehen da recht krumme Zahlen auf dem Papier...



    Gruß Torsten

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  • Drowner:

    Wieso selbst schuld? ok, ich wollte es halt "amtlich" machen, so von wegen "Amt" und "Dienstwagen" und so. Jaaaaaa, ich weiß, wer verpflichtet mich dazu? Niemand! Is schon klar. Nur meine Vertrauenswerkstatt will halt eigentlich keine Unfälle nicht mehr machen, eben wegen dem Mist der da heutzutage leider "zum guten Ton" gehört. Und selbst wenn er es mir zuliebe gemacht hätte, wäre genau derselbe Gutachter erschienen... Hat er mir wortwörtlich gesagt: "Wer hat das Gutachten gemacht? Ach der! Den hätt ich aber auch angerufen!"


    @All:

    Update: Heute kam ein Schreiben vom Land Hessen. Zumindestens weiß ich jetzt, wer die Versicherung ist: Das Land Hessen (Selbstversicherer). Man sei zuständig, habe noch keine Unterlagen erhalten, diese aber angefordert und werde sich dann bei mir melden, so der Inhalt des Papiers.

    Und meine Unfallgegnerin stand in der hiesigen Tageszeitung: Sie ist die neue Leiterin der Denkmalbehörde geworden...


    Ich würde sagen: Läuft! ^^



    Gruß Torsten

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