Totalschaden - Auto ab dann nicht mehr versichert?

  • Hallo

    Hab da 'n "kleines" Problem: Am Benz hat mir jemand beim Einparken die hintere linke Ecke mitgenommen. Die Trulla ist mit ihrem Golf Kombi neben mir in die Parklücke gestoßen, in der normalerweise noch nicht mal ein Smart gepaßt hätte und hatte ihren Job aber gnadenlos zu Ende durchgezogen: der gesammten Länge nach ihren VW an meiner hinteren Stoßstange lang geschrammt, bis se endlich drin stand... Zum Glück war's ein Dienstwagen und die Regulierungsbereitschaft ist da. Ich also zur MB-Niederlassung und ein Schadensgutachten machen lassen. Kaputt ist: Ein fetter Kratzer in der Stoßstange, zwei kleine Kratzer im Blech, Rücklicht zerschrammt. Da ich weiß, was sowas kostet, bat ich den Gutachter, es doch bitte nicht zu übertreiben und unter dem vielzitierten "wirtschaftlichen Totalschaden" zu bleiben - irgendwie ahnte ich da schon Böses...


    Heute kam das Gutachten: Geschmeidig doppelt so hoch wie der Zeitwert des Autos und fetter Stempel vorne drauf: "TOTALSCHADEN"


    Geldtechnisch gesehen ist das nicht schlimm, ich bekäme das Auto locker von dem mir jetzt noch zustehenden Betrag sauber repariert, nur: meine Vertrauenswerkstatt sagte mir da etwas, was ich irgendwie nicht so recht glauben mag: "Wenn du das Geld der Versicherung in Anspruch nimmst und das Auto weiterfährst, ist das Auto bei den Versicherungen ab sofort als Totalschaden bekannt und falls es wieder zu einem fremdverschuldeten Schaden kommen sollte, wirst du leer ausgehen, weil das Auto ja nach deren Lesart Nichts mehr im Straßenverkehr zu suchen hat!"


    Kurze Frage: Stimmt das?



    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
    Audi Coupe Quattro -
    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Das ist doch absoluter Nonsens.

    Du, als Halter des Fahrzeugs, bist lediglich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, nur in einem verkehrsicheren Zustand am Straßenverkehr teilnimmt. So lange dass der Fall ist, besteht auch voller Anspruch auf Schadensregulierung, im Rahmen des Zeitwertes.

    Sollte der Gutachter einen schlecht reparierten Vorschaden entdecken, wird er das gegebenfalls bei der Wertermittlung mit einfließen lassen. Deshalb gibt es unter anderem die 130%—Regelung.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Nicht so ganz, ist der Schaden höher, als der Restwert stehen Dir nach Instandsetzung des Schadens, trotz wirtschaftlichen Totalschaden 130%, oder wenn der eigentliche Schaden geringer sein sollte, die Schadenssumme aus dem Gutachten zu. Du musst nur glaubhaft darlegen, dass der Schaden ordnungsgemäß behoben ist.

    In meinem Fall reichte ein Foto der ehemaligen Schadstelle und eine aktuelle Tageszeitung darauf, um nachzuweisen, von wann das Bild datiert.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Hallo Torsten,


    was Jürgen schreibt stimmt, nur bei dem Satzteil "besteht auch voller Anspruch auf Schadensregulierung, im Rahmen des Zeitwertes" hast du bei deinem dann auf Null abgerechneten Fahrzeug später ein Problem.


    Um das zu vermeiden ein Beispiel aus meiner Vergangenheit:

    Ich war mit meinen S202 nach einem Auffahrunfall beim Gutachter der Versicherung und habe danach auf dieser Basis abgerechnet. Die Reparatur beauftragte ich in einer freien Karrosserie-/Lackier-Fachwerkstatt. Mit dem reparierten Fahrzeug bin ich dann wieder zum Gutachter der Versicherung um das Fahrzeug erneut inspizieren und fotografieren zu lassen. Jetzt war in den Versicherungsunterlagen der Beweis, dass der Schaden ordnungsgemäß repariert wurde. Somit würde mir beim nächsten Schaden eine erneute Regulierung zum entsprechenden Zeitwert zustehen.

  • Ach, eine zeitwertgerechte Reparatur würde mir vollkommen genügen, meinetwegen auch Smart-Repair mit Beilackieren usw. Das ist ein Alltagsauto, keine Trailerqueen, wo jeder Mückensch*** Herzanfälle auslöst. Der steht im Winter draußen im Schnee - guggst du Avatarbild ^^


    Erneut zum Gutachter? Und wer bezahlt das? Das ist der Haus- und Hofnarr gutachter der hiesigen Niederlassung, nicht der der Versicherung. Ich konnte den dortigen Meister gerade noch davon abhalten, ein neues Seitenteil einschweißen zu wollen, weil er eine tennisballgroße Beule an der Ecke (Vorschaden) gesehen hatte - was für ein Kasperverein... xD


    Also genügt es, die erfolgte Reparatur nach zu weisen und dann ist der Unfall aktentechnisch nicht passiert? Sozusagen?



    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
    Audi Coupe Quattro -
    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Erneut zum Gutachter? Und wer bezahlt das?

    Du. Es ist dein Spaß, wenn du ein Auto erhalten möchtest, welches über die 130% hinaus beschädigt wurde.


    Also genügt es, die erfolgte Reparatur nach zu weisen und dann ist der Unfall aktentechnisch nicht passiert?

    Passiert ist er schon, aber das Fahrzeug hat sicher bei einer fachgerechten Reparatur (nahezu) den selben Zeitwert wie vor dem Unfall.


    Spannend ist der Nachweis aber durchaus. Zeitgerecht bedeutet eben nicht hingepfuscht.

  • Weshalb sollte man, ohne ein Gutachten später ein Problem haben. Ein Gutachter erkennt bei einem erneuten Schaden durchaus, ob in dem Bereich schon mal "gepfuscht" war. Entsprechend fällt auch das Wertgutachten über den Verkehrswert, vor dem Unfall. In meinem Fall war es ja eh nur ein Streifschaden, bei dem die Felge und der Kotflügel verkratzt, und die Stoßstange geborsten war. Da habe ich den Gutachter schon entsprechend geimpft, dass da darauf hingewiesen wird, dass nur Anbauteile beschädigt waren. Zur Sicherheit habe ich sogar ein Bild beigefügt, wo man die klar die "Neuen" Anbauteile beim Anbauversuch vor dem lackieren erkennen konnte.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Weshalb sollte man, ohne ein Gutachten später ein Problem haben. Ein Gutachter erkennt bei einem erneuten Schaden durchaus, ob in dem Bereich schon mal "gepfuscht" war.

    Ganz klar, das tut er im Normalfall.

    Ich wollte nur vor einem "Pfuschen" oder nennen wir er auch "Teilpfuschen" warnen.

    Das gibt schnell Ärger, wenn denn dann was passiert.

  • Wenn ein Auto mal als Totalschaden entschädigt wurde, ist das durch. Da hat die Werkstatt recht. Das hätte dir aber auch der Gutachter gleich sagen können. Also wie schon zigfach gesagt, lass dir von der Versicherung bestätigen, dass das Auto von denen nicht als Totalschadenentschädigung geführt wird. Du kannst aber auch nach der Instandsetzung zum Versicherungsgutachter gehen, der soll die zeitwertgerechte Instandsetzung bescheinigen.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P