Hallo
Hab da 'n "kleines" Problem: Am Benz hat mir jemand beim Einparken die hintere linke Ecke mitgenommen. Die Trulla ist mit ihrem Golf Kombi neben mir in die Parklücke gestoßen, in der normalerweise noch nicht mal ein Smart gepaßt hätte und hatte ihren Job aber gnadenlos zu Ende durchgezogen: der gesammten Länge nach ihren VW an meiner hinteren Stoßstange lang geschrammt, bis se endlich drin stand... Zum Glück war's ein Dienstwagen und die Regulierungsbereitschaft ist da. Ich also zur MB-Niederlassung und ein Schadensgutachten machen lassen. Kaputt ist: Ein fetter Kratzer in der Stoßstange, zwei kleine Kratzer im Blech, Rücklicht zerschrammt. Da ich weiß, was sowas kostet, bat ich den Gutachter, es doch bitte nicht zu übertreiben und unter dem vielzitierten "wirtschaftlichen Totalschaden" zu bleiben - irgendwie ahnte ich da schon Böses...
Heute kam das Gutachten: Geschmeidig doppelt so hoch wie der Zeitwert des Autos und fetter Stempel vorne drauf: "TOTALSCHADEN"
Geldtechnisch gesehen ist das nicht schlimm, ich bekäme das Auto locker von dem mir jetzt noch zustehenden Betrag sauber repariert, nur: meine Vertrauenswerkstatt sagte mir da etwas, was ich irgendwie nicht so recht glauben mag: "Wenn du das Geld der Versicherung in Anspruch nimmst und das Auto weiterfährst, ist das Auto bei den Versicherungen ab sofort als Totalschaden bekannt und falls es wieder zu einem fremdverschuldeten Schaden kommen sollte, wirst du leer ausgehen, weil das Auto ja nach deren Lesart Nichts mehr im Straßenverkehr zu suchen hat!"
Kurze Frage: Stimmt das?
Gruß Torsten