[C208] H&R Federn raus = Federn austragen lassen?

  • Moin,


    mein CLK ist für den Alltag zu tief und mir auch etwas zu hart. Zudem hat er einen Hängearsch.


    Wenn ich die Federn ausbaue und gegen originale ersetze, muss ich sie dann auch aus den Fahrzeugpapieren austragen lassen?


    Es sind zusätzlich noch andere Stoßdämpfer sowie dickere Stabistangen vorne und hinten verbaut und eingetragen. Auch die Sommerfelgen sind eingetragen. Gutachten/ABE wäre alles vorhanden (Vorbesitzer war sehr ordentlich, was die STVO angeht).

  • Ist das Auto zu hart, bist Du zu weich = Weichei.... :P :thumbup: xD


    Mal im Ernst. Genaugenommen musst Du sie austragen, oder viel mehr die, die aktuell verbauen willst, eintragen.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Das, was ich mit mir in der Mitte meines Körpers mit rumtrage, das ist weich. Und er war teuer :D


    Ich müsste die Federn (da ja wieder originale reinkommen) eigentlich gar nicht eintragen. So die Theorie. Da ja aber noch der ganze andere Kram mit verbaut ist, bin ich mir nicht sicher.

  • Beim zurückrüsten auf orginalteile muß nichts ausgetragen werden.
    Aber schön drauf achten das die markierungen der Federn sichtbar sind sonst glaubts keiner.
    An meinem Spitfire den ich seit 25 Jahren habe sind 2 Zusatzzettel mit eintragungen obwohl fast alles wieder auf Orginal zurückgerüstet wurde.Damit kann ich trotz H-Kennzeichen alles wieder anbaun weil ich es als Zeitgenössig beweisen kann.
    Fächer,Weber und dieverse Felgen/tieferlegungskombinationen.

  • Wenn Du eine richtige Eintagung laut Vorschrift hast , was heist , das auch die Fahrzeughöhe geändert worden ist im Schein , bzw Maßangaben vom zB. Mittelpunkt der Felge zur Radhauskante notiert sind , must Du sie wieder umschreiben lassen , da sonst die Maßangaben nicht der Realität entsprechen .
    Wenn nichts davon im Schein steht , Du also einen Prüfer hattest der es nicht besser wuste , freu Dich , dann brauchst Du auch nichts Austragen lassen , da die Fahrzeugmaße ja noch dem Original und der jetzigen Realität entsprechen .
    Alle Eintragungen die mit Fahrzeugbemaßungen zu haben sind zu berichtigen . Länge , Breite , Höhe , Gewichte .
    Mehrere Eintagungen von verschiedenen Felgenmaßen die im Gesammtrollumfang also sammt Reifen mehr als 5 % Abweichung voneinander aufweisen sind daher nicht legal . Wegen vielleicht notwendiger Tachoangleichung ? Verstehen tu ich das auch nicht wirklich !
    Alle Eintragungen die nichts mit Fahrzeugmaßen zu tun haben außer Sitzplatzanzahl , es sei den man hat die Eintragung " wahlweise als zweisitzer " kannst Du an und abbauen , wie Du willst .
    ZB. Kaltlaufregler oder Rußpartikelfilter natürlich ausgeschlossen !
    Man muß nur beachten , wenn ein zB. Fahrwerk in Verbindung mit Felgen eingetragen ist , must Du beides zurück rüsten da Du die "Eingetragene Verbindung" nicht lösen darfst . Sprich das Fahrwerk wurde in Verbindung mit den Felgen geprüft , nicht mit anderen Felgen !
    So TÜV Hauptstelle Nord in Hannover . Das Problem hatte ich auch .

  • Zum Glück gibt es genug TÜV-Ingeniöre, die sich der Tatsache bewußt sind, daß sich Federn im Laufe der Zeit setzen und somit irgendwelche Höhenangaben nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen... :rolleyes:



    Gruß Torsten

    W202 C200 Classic Selection - Die Alltagssänfte
    Audi Coupe Quattro -
    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Da geb ich Dir recht ! :thumbup:
    Es gibt welche die mitdenken und das ist auch gut so !
    Wenn man es so kleinlich sieht wie der TÜV selbst , dann würde es eine rolle spielen ob Du mit leerem oder vollem Tank zum Eintragen fährst .

  • Würde jetzt also bedeuten, dass beim Austragen der Federn alles restliche erneut geprüft wird, nur halt ohne Federn.


    Manman, echt umständlich :D


    Da lob ich mir doch meinen 202. Das einzigste, was da eingetragen wurde, sind die AMG-Felgen. Kein Hickhack mit Fahrwerk und in Kombination auch die Felgen.

  • Normalerweise musst du´s nicht ändern ... sie sind ja nur zusätzlich eingetragen, anders siehts aus wenn die Federn in Verbindung mit Felgen X (die auch eingetragen werden müssen) im Schein stehen ...


    Dickerer Stabi? H&R? Tauschen? :D