Steuerkette rasselt bei Kaltstart, CL203 C160 K nach Mopf

  • Hallo zusammen,

    unser neuer "Alter" hat ein weiteres Wehwehchen. Der neue "Alte" ist ein CL203 C160 Kompressor mit 122 PS, Bj. 2005, Laufleistung 92.200 km.

    Beim Kaltstart, und damit meine ich, dass das Fahrzeug ca. 12 - 13 Stunden gestanden hat, ist in den ersten 2 - 3 Sekunden ein lautes rasseln aus dem Motor zu hören. Danach läuft der Motor absolut rund und ruhig. Auch beim beschleunigen ist nichts zu hören. Wenn das Fahrzeug nur ein paar Stunden gestanden hat und wieder angelassen wird ist auch nichts zu hören. Im Moment gruselt es mir vor dem nächsten Kaltstart. Meine früheren Fahrzeuge mit Steuerkette hatten einen Öldruck betriebenen Kettenspanner, der durch eine Druckfeder die notwendige Vorspannung hatte beim Kaltstart.

    Hat jemand eine Idee wie das bei meinem C160 K ist? Woran kann es sonst noch liegen? Hat schon jemand die gleiche Erfahrung machen müssen und was war erforderlich zur Reparatur?

    Danke für eure Hilfe.

    Speedy-Wolf

    Lebe deine Träume ! :thumbup:

    Gruß

    Speedy-Wolf

  • Hallo,

    gib mal oben rechts in das "Suchfeld" einfach nur STEUERKETTE ein.

    Dann hast du für heute Nachmittag ausreichend Lesestoff.


    Gib das Auto wieder zurück. Die Karre ist eine Baustelle.....und der Händler ein Schlitzohr.....hier, das wirst du nach dem "Lesestoff" vielleicht brauchen. :beer:

    Gruß C-Driver

  • @SpeedyWolf :

    Es tauchen leider immer mehr Probleme mit den M271`er in richtung Kettentrieb auf. Leider hat es auch dich erwischt. Das Gute, man kann ihn ja noch Reparieren, kommt halt auf deine Schrauberkentnisse oder den Geldbeutel oder deine Freunde an...vielleicht haste ja nen Autoschrauber der Ahnung beim Kettentausch hat.

    Zu aller erst sollte die Zylinderkopfhaube runter damit man sich die Steuerkette und die Kettenräder der Nockenwellen anschauen kann. U.U. siehst du hier schon das Malheur in Form von verschlissenen Zahnrädern oder einer zu lockeren Steuerkette.
    Wenn du an ein Endoskop kommst, wäre es natürlich Hilfreich damit man tiefer in den Kettenkasten schauen und sich die anderen Kettenräder sowie die Spann- und Gleitschienen begutachten kann.

    Wie lange hast du nun den Wagen schon, bzw. von wo gekauft (Händler oder Privat?). Ansonsten halt mal zu ner Fachwerkstatt und den Kettentrieb checken lassen...vielleicht ist es mit nem neuen Kettenspanner getan.

    Mit freundlichen Grüssen aus der Sternwarte
    Jens

    Drehmoment - Die Kraft der Drei Liter

  • Das Fahrzeug steht mal wieder beim Händler zur Nachbesserung. Der erste Versuch der Bremsreparatur ist gänzlich fehl geschlagen; Spur einstellen hat auch nicht geklappt, und das Kettenrasseln beim Kaltstart will man mit etwas mehr Öl beheben.
    Hat zufällig jemand Ahnung wie lange man nach Unterzeichnung des Kaufvertrages noch vom kauf zurücktreten kann, bzw. das fahrzeug dem Händler zurück geben kann? :(

    Lebe deine Träume ! :thumbup:

    Gruß

    Speedy-Wolf

  • Alle Details zusammengefasst, würde ich in _diesem_ Fall keinen Tag mehr Zeit verschwenden, sondern direkt einen Anwalt aufsuchen und Möglichkeiten der Wandlung durchgehen.

  • Der Händler haftet für Mängel in der Sache. Da Deutschland nur die Mindestvorgabe der EU in der Sachmangelhaftung umgesetzt hat, haftet er 12 Monate lang. In den ersten 6 Monaten wird angenommen, dass der Schaden bereits bei der Übergabe vorhanden war, es sei denn der Händler aknn anderes beweisen. Danach musst du das beweisen. Nennt sich Beweislastumkehr.

    Sollte ein Schaden auftreten, steht dem Händler zuerst das Recht zur Nachbesserung zu. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, hat er ggf einen zweiten Versuch. Sollte auch dieser fehlschlagen, kommt es darauf an, ob es was schwieriges oder nicht ist. Bei ungleichen Bremsen gehe ich von einem einfachen Fall aus. Deswegen kannst du nach dem zweiten Fehlschlag den Kaufvertrag wandeln. Das heißt, du gibst das Auto zurück und bekommst dein Geld zurück. Eine Nutzung des Fahrzeugs musst du dir mit der Vergütung nach der ADAC-Tabelle im Wertverlust anrechnen lassen. Bei weniger wie 1000km würde ich allerdings bei einer Gebrauchtgurke auf den vollen Betrag bestehen.

    Insgesamt musst du aber auch für versch. Mängel nicht mehr wie 5 Nachbesserungen hinnehmen.

    Wichtig: Alle Mängel müssen schriftlich gerügt werden. Bei der Rüge des nicht besetigten Mangels sollte auf die bereits erfolgte erfolglose erste Nachbesserung hingeweisen werden und auf die Rechtsfolge des erneuten Fehlschlags.

    Alle Schreiben sollten nachweislich zugestellt werden. Das reicht, wenn das ein Zeuge in den Briefkasten wirft.

    Es muss eine angemessene Zeit zur Nachbesserung gewährt werden.

    Steht übrigens alles im BGB.

    Generell reichen auch mündliche Reklamationen, aber die müssen beweisbar sein.

    Ein generelles Rückgaberecht besteht nicht. Das gilt nur bei Fernabsatzgeschäften, wenn die Ware nicht besehen und geprüft werden kann.

    P.S. manchmal frage ich mich echt, was arbeiten die Leute, was lernen die Leute heute? Das gehört bei einer Ausbildung zum Grundwissen und besonders bei einer kaufmännischen Ausbildung.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Hallo Wolfi71,

    vielen Dank für die sehr ausführlichen Hinweise.
    Was machen, wenn der Verkäufer / Händler alle beschriebenen Probleme in Abrede stellt?
    Wenn ich das Fahrzeug bei mir in der Garage starte ist das Rasseln deutlich zu hören. Wenn das Fahrzeug mehrere Tage beim Händler steht kann dieser angeblich nichts hören.
    Er sagt natürlich, dass er nur beurteilen kann was er auch hört und da wäre nichts.

    Lebe deine Träume ! :thumbup:

    Gruß

    Speedy-Wolf

  • Stell ihm den Karren abends _ohne Schlüssel_ vor die Tür und starte am nächsten Tag im Beisein des Händlers und Werkstattleiters. Bringe idealerweise einen zusätzlichen Zeugen mit, damit beide Seiten gleichmäßig vertreten sind. Auch bei den zu erwartenden Erläuterungen ist es sicher hilfreich, wenn noch jemand mehr mit zuhört.

    Dem von Dir gezeichneten Gesamtbild des Händlers würde ich mich da auf keine weiteren Spielchen einlassen.

    Und wie im anderen Thread mehrfach betont: Kein Emails! Fax, Bote oder Einwurfeinschreiben sind die Mittel der Wahl, um Dich abzusichern, dass Du schriftlich moniert hast.

  • Oder du bestellst den Händler mal zu dir nach Hause und dann startest du den Wg. in der Garage in seinem Beisein.

    Ein paar Zeugen deinerseits, wären dabei auch wünschenswert.

    Mit der Kiste wirst du nicht glücklich. Das Auto muss weg.

    Gruß C-Driver