Wenn das Kurzgutachten vom Unfall-GA abweicht, ist es nicht das Papier wert, auf dem es steht.
Wenn das Auto fehlt oder abgebrannt ist, bringt es was. Bei einem normalen Unfall nicht.
Bei mir wäre es so, dass der Gutachter den ich das Kurzgutachten erstellen ließe, auch das Unfall-GA erstellt. Wo ist da der Unterschied?
Und wenn das Kurzgutachten älter als zwei Jahre ist, kann man es auch ziemlich vergessen.
Ich verstehe immer noch nicht, warum der WBW im Kurzgutachten vom WBW im Unfallgutachten abweichen soll.