Wertgutachten für C-Klasse Mercedes?

  • Wenn das Kurzgutachten vom Unfall-GA abweicht, ist es nicht das Papier wert, auf dem es steht.

    Wenn das Auto fehlt oder abgebrannt ist, bringt es was. Bei einem normalen Unfall nicht.

    Bei mir wäre es so, dass der Gutachter den ich das Kurzgutachten erstellen ließe, auch das Unfall-GA erstellt. Wo ist da der Unterschied?

    Und wenn das Kurzgutachten älter als zwei Jahre ist, kann man es auch ziemlich vergessen.

    Ich verstehe immer noch nicht, warum der WBW im Kurzgutachten vom WBW im Unfallgutachten abweichen soll.

  • Welches Gutachten ist denn nicht das Papier wert, auf dem es steht? Das Kurzgutachten oder das Unfallgutachten? Beide? Keins der beiden? Wieso gehst du davon aus, daß der SV, der das Kurzgutachten erstellte, log? Oder lügt der Andere, der das Unfallgutachten erstellt? ;)


    Wenn Beide zur selben Schlußfolgerung kommen, ist alles fein. Nur... du verstehst? ?(


    Ja, ein Gutachten unterliegt auch wieder einem jährlichen Wertverlust. Das ist normal. Deswegen muß sowas regelmäßig wiederholt werden, wenn sich der Zustand des Autos durch fortwährende Erhaltung nicht ändert.



    Gruß Torsten

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    Das Bubenspielzeug

    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

  • Hab noch nie so ein Kurzgutachten benötigt. Der WBW wurde bis jetzt immer exakt getroffen teilweise sogar übertroffen. Der Gutachter sagt bei so alten Autos nehmen die den Preis einens Vergleichbaren Fahrzeugs. Ich glaube sowas macht nur sinn bei nem bock mit 300tkm auf der uhr der vor kurzem komplett restauriert wurde. Sowas fährt man dann ja eh nicht im Alltag und hat es dementsprechend abgesichert mit entsprechenden Gutachten und Versicherungen.

  • Eben, das KGA ist für die Füße. Es gilt das Unfall-GA. Wenn da eine Diskrepanz ist, interessiert das weder den Gutachter noch die Versicherung.

    Vielleicht musst Du zwischen Kasko und Haftpflicht unterscheiden.

    Ich halte so ein GA aus vorauseilendem Gehorsam nur für den Haftpflicht-Schaden für eventuell nützlich, wenn das Auto nach einem unverschuldeten Unfall abbrennt. Sonst für Geldverschwendung.

  • Solch ein Kurzgutachten ist nur relevant in Fällen, wo man den Zustand anschließend nicht mehr nachvollziehen kann. Aber das ist der Ausnahmefall. Im Regelfall kann nach einem Unfall der Zustand nachvollzogen werden und dann zählt erst einmal das Unfallgutachten, schon allein deshalb, weil es das aktuelle Gutachten ist und nicht das veraltete Kurzgutachten. Ist man mit dem Unfallgutachten nicht einverstanden, hilft einem das Kurzgutachten auch nicht weiter.