Ich erinnere mich dass während meiner Ausbildung vor über 50 Jahren ein Gesetz der Bundeswehr ermöglichte, bei Betrieben solche Dinge wie Gabelstapler oder LKW's als "kriegswichtig" einzustufen und die jeweiligen Besitzer diese, genau benannten, Sachen der Bundeswehr auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Ein Verkauf solcher Fahrzeuge war zu melden, genauso ein eventueller Ersatzkauf.
Damit wollte man bezwecken dass z.B. nicht Tausende LKW bei der Bundeswehr vorgehalten werden mußten um im Kriegsfall Transportaufgaben für das Militär bewerkstelligen zu können.