S202 mit 1350kg Wohnwagen

  • Das mit dem Arbeitslohn entfällt bei mir, da Vorruheständler mit viel Zeit.


    Naja, aber auch dir wird deine Zeit ja was wert sein. Dann ist es kein realer, sondern eben ein fiktiver Stundenlohn.


    Aaaber die Hinfahrt begann mit dem Aufstehen an dem Morgen und da möchte ich nicht mehr mit den Hühnern aus dem Bett und im Dunkeln anspannen.
    Nachmittags zu fahren wäre wg. Rückreiseverkehr nach NRW auch nicht so gut gewesen.
    Zwickmühle sozusagen, die halt bezahlt werden musste und keine Fehlplanung.


    Ok, du wolltest nicht anders. Ist auch ok. Die Argumente sind nur ein wenig schwach ;). Vor allem das des Rückreiseverkehrs. Einfach ein bischen später losgefahren (halbe Stunde), als du es jetzt getan hast, schön gemütlich und ggf. eben eine kleine Pause mehr eingelegt. Schwupps ist eine Stunde über den Speed weg, eine halbe Stunde durch später losfahren und die restliche halbe Stunde durch Päuschen oder den dichteren Verkehr ;).


    gruss

  • Nicht nur.
    Unter anderem darf der Hänger max. das 1,1fache des Zugfahrzeugs als Gesamtmasse haben, die Reifen dürfen max 6 Jahre alt und müssen mind. dem Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) entsprechen.


    Zusätzlich gilt noch, wie beim TE der Fall:
    Für Wohnanhänger, darf die zul. Anhängergesammtmasse, das 0,8-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Woraus folgert dass der TE sein Gespann gar nicht für die 100km/h-Zulassung in Frage kommt, da das Zugfahrzeug bei 1380kg des Wohnanhängers, eine Leermasse von mind. 1725kg aufweisen müsste.


    Diese Auflagen, waren auch die Gründe, welche mich davon abhielten für meinen 2,6t-Dreiseitenkipper eine 100km/h-Zulassung zu erwirken. Es zählt übrigens nicht die tatsächliche Gesamtmasse sondern die max. zul. Gesamtmasse. Dies läßt sich nur umgehen, indem man die entsprechende Gesamtmasse in den Papieren korrigieren läßt - heißt Ablasten.... X(



    Gruß



    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

    Einmal editiert, zuletzt von Locke1971 ()

  • Lieber nicht über die 12l/100km beschweren. Ich habe so ne Tour auch schon durch, allerdings mit dem 420iger cdi (GL) und nem Anhänger der genauso breit wie der GL war und 4m lang. Was da an Diesel durchgerauscht ist, ist abseits von gut und böse. Bei 90 km/h ist auf 380km der komplette Tank verballert, was immerhin 110 Liter Diesel sind. :S

  • Also:
    Wer schon mal mit Wohnwagen gefahren ist, kennt normalerweise die Regeln für Tempo 100.
    Hier nochmal für die Hausfrau zum Mitkochen:
    Dies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus:

    • Kein
      Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde;
      die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.
    • Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger.
    • Bei
      einem bestimmten Leergewicht des Zugfahrzeugs dürfen bei Vorliegen
      folgender technischer Voraussetzungen Anhänger mit 100 km/h auf
      Autobahnen und Kraftfahrstraßen gezogen werden:


      1. Wohnanhänger
      mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern sowie
      Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertige
      Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
      zulässiges Gesamtgewicht Wohnwagen < Leergewicht/Zugfahrzeug

      2. Andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
      zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,1 x Leergewicht/Zugfahrzeug

      3.
      Andere Anhänger wie 2., jedoch zusätzlich mit
      Stabilisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertiger
      Stabilisierungseinrichtung mit amtlichem Prüfzertifikat:
      zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 1,2 x Leergewicht/Zugfahrzeug

      4. Wohnanhänger mit starrem Aufbau, Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern:
      zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,8 x Leergewicht/Zugfahrzeug

      5. Alle Anhänger ohne Bremse und Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer:
      zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 0,3 x Leergewicht/Zugfahrzeug

    Weiterhin ist zu beachten:

    • Das ziehende Fahrzeug muss einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen.
    • Die
      Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des
      Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in
      jedem Fall der kleinere Wert gilt.
    • Die zulässige Gesamtmasse
      des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen
      Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
      nicht übersteigen.
    • An der Rückseite des Anhängers muss eine von der Straßenverkehrsbehörde gesiegelte Tempo-100-Plakette angebracht sein.
    • Die
      Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen
      mindestens der Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h entsprechen.

    Bei
    allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr
    entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach
    der Straßenverkehrsordnung.


    Für mein Gespann gilt Nr.1 und auch das Kleingedruckte trifft zu.
    ps: Der 3.0 Viano hat bei 100km/h immer über 13ltr Diesel geschluckt, aber dafür hatte er mit Wohnwagen das Gespann in 11 sec von 0 auf 100 gebracht.
    Regards
    Rei97

  • Mir wurde damals erklärt, dass das Zugfahrzeug zur Erfüllung der bei Dir unter Punkt 1 erwähnten Voraussetzungen neben ESP zusätzlich noch die elektronische Antischlingerhilfe, wie sie nur modernere Fahrzeuge in Verbindung mit ESP haben.


    Der Sinn dabei ist sowieso eher fraglich, denn das eigentlich Entscheidende ist die Beladung des Anhängers, wobei hinzu kommt, dass die Schlingerneigung bei einem Tandemachser um ein Vielfaches geringer ist, als bei einem Einachser. Habe da schon vielfach negative Erfahrungen mit meinem vormaligen 1300kg-Hänger machen dürfen. Deshalb kommt mir nie mehr ein Einachser ins Haus... 8o
    Auch unter Ausnutzung der max. Zuladung, selbst bei denkbar ungünstiger Beladung, bin ich mit nem Tandemachser noch sicherer unterwegs wie bei nem Einachser bei optimaler Gewichtsverteilung.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Also:
    Tandemachser sind prinzipiell stabilere Nachläufer und deshalb geb ich Dir in dem Punkt recht. Das macht sie allerdings beim Rangieren störrisch. Heutzutage muss man allerdings zu den Schlachtschiffen unter den Wohnis greifen , um eine Tandemachse zu bekommen. Die gehen allerdings mit dem Zäh gar nicht.
    ESP ist btw. keine Alleinforderung, wenn ein Antischlingersystem anderweitig, auch am Wohni vorhanden ist. (z.B. Antischlingerkupplung). ABS reicht in diesem Fall . Um es gleich zu sagen: bis 130 rollt so ein moderner Einachser Wohni lammfromm hinterher, selbst wenn Seitenwind oder LKW Staudruck vorhanden ist. Deshalb auch die Zurückhaltung der Hersteller mit Tandemachsen. Wichtig ist jedenfalls, die maximal zulässige Stützlast auf die AHV zu bringen.
    Regards
    Rei97

  • Also:
    Morgen geht es für eine Woche an den Bodensee.
    Wasser noch 20-21°, Kaiserwetter bis Ende der Woche angekündigt.
    Schaumermal, denn das ist von ES nach KN ein 200km Heimspiel ohne große Erhebungen, gar Berge.
    Regards
    Rei97

  • Also:
    Und schon wieder vorbei.
    Gemächliche Hin und Rückfahrt bei ca 83km/h und ein Gesamtverbrauch im Mischbetrieb (Touristik und Gespann) von 10ltr/100km.
    Baden war leider nicht mehr so toll, da das Wasser in 1m Tiefe auf 16° runter war. brrrr.
    Regards
    Rei97