Wartezimmer - freie Unterhaltung

  • Aber in welchem Fahrwerksgutachten sind denn Distanzscheiben ausdrücklich aufgeführt oder erlaubt?

    Nur weil es in Kombination eingetragen werden muss, heißt doch nicht dass es automatisch eine Einzelabnahme ist, oder?


    Es ist bei mir einfach schon 25 Jahre her, wo ich mal was mit Eintragungen zu tun hatte.

  • In den Papieren steht nur das der Rest, wenn von Serie abweichend, gesondert bewertet werden muss.


    Nur weil es in Kombination eingetragen werden muss, heißt doch nicht dass es automatisch eine Einzelabnahme ist, oder?

    Ja eben. Ich habe schon beim 202er Fahrwerk, Räder und Distanzscheiben gleichzeitig eintragen lassen und das war nie eine Einzelabnahme.


    Jetzt hat mich Dekra weggeschickt weil die keine Einzelabnahmen machen und die Kombi aus Fahrwerk plus Distanzen (10 mm pro Seite xD) auf jeden Fall eine wäre ?( Das war früher definitiv nicht so. Zumal ja für wirklich alle Teile ein Gutachten oder eine ABE vorliegen und alles passt ohne das man was am Fahrzeug ändern muss.


    Und der TÜV hat dann jetzt auch eine Einzelabnahme gemacht.


    Also irgendwas wurde wohl mal geändert. Bin jetzt echt am Überlegen ob ich den anderen noch tiefer lege, das kostet ja bald mehr als die verbauten Teile.

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  • In den Papieren steht nur das der Rest, wenn von Serie abweichend, gesondert bewertet werden muss.

    Genau um diese gesonderte Bewertung geht es doch. Es ist halt mehr, als nur bei einem Gutachten oder einer ABE zu schauen, ob alles zueinander passt.

  • Es ist ja nicht das erste mal das ich was eintragen lasse. Siehe auch:

    Ich habe schon beim 202er Fahrwerk, Räder und Distanzscheiben gleichzeitig eintragen lassen und das war nie eine Einzelabnahme.

    Also irgendwas wurde wohl mal geändert.

    Und Fahrwerk + Distanzscheiben = Einzelabnahme ist einfach absurd.


    Es ist nicht mehr Aufwand zu prüfen, es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Passt oder passt nicht.


    Einzig der bürokratische Aufwand einer Einzelabnahme ist wesentlich größer da eine umfassende Doku erstellt wird.

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  • Es ist nicht mehr Aufwand zu prüfen, es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Passt oder passt nicht.

    Richtig, aber genau das muss technisch beurteilt werden.


    Bei einem Gutachten oder einer ABE braucht es diese technische Beurteilung nicht, denn die wurde ja bereits gemacht. Da muss nur abgeglichen werden, ob es verbaut wurde, wie in der ABE bzw. dem Gutachten beschrieben. Ist das der Fall, dann passt es.


    Die Arbeit, die in einem Gutachten bzw. einer ABE steckt, die muss der Prüfer hier zusätzlich erbringen.


    Dass hier deine Kleinigkeit durch diesen Formalismus aufgeblasen wird, da gebe ich dir recht. Aber aus rein formaler Sicht ist es eben eine Einzelabnahme.

  • Also ich glaube ja, meine Lebensgefährtin würde sich über "Ich liebe dich" mehr freuen, als über "Schlampe" oder "Fickfotze" :lolt: Aber gut, erstens bin alt, gut möglich, dass die Talahon-Generation einen robusteren Umgang in punkto Zärtlichkeitsbekundungen pflegt. Und zweitens fehlt mir die Kenntniss der Verkäuferseite :lolt:

    Hier mal das Bild des Zankapfels, bzw. Zanklebkuchenherzens