Oldtimer, ex Behördenfahrzeug, Muss Blaulicht entfernt werden oder reicht abklemmen?

  • Hallo,


    Mein Vater hat ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug, welches er als Oldtimer zulassen möchte.
    Der TÜV-Prüfer (keine Ahnung ob TÜV oder eine andere Einrichtung) meint, das dafür das Blaulicht demontiert werden muss und die "Feuerwehr" Aufschriften überlackiert werden müssen.
    Er meint, dass Abklemmen des Blaulichts und Überkleben der Schriftzüge nicht zulässig sei.
    Das kommt mir komisch vor, da man doch ab und an schonmal Oldtimer-Behördenfahrzeuge mit besagten Blaulicht und Schriftzügen gesehen hat.


    Hat einer Ahnung davon?


    mfg Raphi

  • Hey,


    sofern diese Fahrzeuge im Alltag als Gebrauchswagen funktionieren sollen, muss die Aufschrift und das Signallichtentfernt werden.
    Für historische Fahrzeuge gelten da andere Kriterien, da diese nur zu bestimmten Anlässen bewegt werden.


    Im Opelclub Marne hatten wir damals eine alte Opel Blitz Feuerwehr.. diese war im absoluten Originalzustand inkl. Blaulicht und Schrift.
    Allerdings war das Blaulicht ausser Funktion gesetzt.


    Ein Arbeitskollege hat ebenfalls ein Behördenfahrzeug als Oldtimer zugelassen. Es handelt sich um ein Polizeimotorrad..
    Dort ist ebenfalls noch die Schrift vorhanden und das Blaulicht dran.. abgeklemmt.


    Aus diesen beiden Fakten resultierend nehme ich an, das die Schrift und das Blaulicht bleiben kann, wo es ist..
    nämlich original an seinem Platz am Fahrzeug.


    Gruß Sven

  • Ein Bekannter von mir hat einen alten Deutz Feuerwehr LKW. Besagter LKW besitzt zwar keinen Schriftzug mehr aber das Blaulicht wird einfach nur durch eine Abdeckung verdeckt und muss auf öffentlichen Straßen auch immer verdeckt bleiben.

    Mfg
    adler-tag

    Rainer Günzler: Ein Coupé. - Und was bedeutet "Coupé"? Eigentlich nichts anderes, als
    eine verteuerte Limousine mit einem verringerten Platzangebot.

  • Direkte Ahnung nicht, habe nur etwa gegoggelt danach.


    Kommt wirklich auf den Prüfer an und auf die Zulassungsstelle, so das ,was man rausliest. Eine Alternative wäre, wenn dein Papa Mitglied einer sogenannten Feuerwehroldiegruppe wird, das soll solche Vorhaben ungemein erleichtern. Die gibt es immer Öfter bei den Feuerwehren selber, bzw. noch ne Alternative , wäre einer freiwilligen FW beizutreten, das soll es auch erleichtern.


    Auszug : http://www.maggie-deutz.com/iv/index.php?
    Also: Die Deuvet sagt, dass der TÜV bei einer Oldtimerbegutachtung gar keine Auflagen zu den Blaulichtern machen darf. Wird das Fahrzeug als WOMO oder LKW zugelassen müssen die Dinger runter. Der Schlüssel wird bei Fahrzeugen die direkt aus dem Dienst kommen nicht verändert. (Änderung gleich unten bei TÜV) Bei Fahrzeugen die schon eine andere Eintragung hatten wird auf Oldtimer geändert.
    Der TÜV Suddeutschland hat einen Anforderungskatalog zur Oldtimerbegutachtung. Da steht, dass bei FW-Fahrzeugen die Blaulichter nicht benutzt werden dürfen (sinngemäß). Ich habe gestern mit einem Herrn Kautschor in München beim TÜV gesprochen. Der sagt, dass auf einem Oldtimer die Blaulichter wegen der Originalität in blau sei können/sollen. Sie dürfen aber nicht auf Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden und müssen extra (elektrisch) gegen Gebrauch gesichtert werden (zusätzl. Schlüsselaschalter oder so). Sie dürfen bei historischen Treffen auf abgeschlossenen Plätzen benutzt werden. Er hat mir dann den Kollegen beim TÜV Rheinland genannt.
    TÜV Rheinland sagt das Gleiche wie TÜV Süd. Hier habe ich mit Herrn Kampmann in Dortmund gesprochen. Bedingung wie oben (gesichert gegen öffentlichen Mißbrauch). Nach dem ich ihm die Story vom TÜV erzählt habe hat er mir einen Namen beim TÜV Duisburg genannt den ich bitte anrufen solle um dem Typen bei mir vom Chef den Kopf waschen zu lassen. Mach ich doch glatt ! Er hatte für so einen Blödsinn kein Verständnis.
    Und jetzt kommt´s:
    Der TÜV braucht im Brief gar nicht auf Schlüssel 98 Oldtimer umzuschreiben. Das macht das Strassenverkehrsamt. Ist hier die Eintragung Oldtimer und das Fahrzeug, vom TÜV geprüft, ein Oldtimer, ist die ganze Diskussion um Blaulichter Schnee von gestern. So einfach geht´s. Nür die Typen in der Grube versuchen Dir ´nen Hals künstlich aufzuweiten.


    Mal ne Auszug: Quelle ist : http://www.maggie-deutz.com/iv/index.php?

    Grüße aus der Pfalz


    "Der,der Wolfi überholt hat". xD

    • Offizieller Beitrag

    Mist, der Computer hat eben meinen ausführlichen Beitrag "gefressen". Deshalb nochmals in Kurzform:


    Die Vorschriften haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Für die aktuellen Details empfehle ich eine Kontaktaufnahme mit dem Oldtimerexperten des TÜV Süd Heilbronn, Herrn Matthias Gerst. Einfach mal anrufen (Google liefert die Telefonnummer im ersten Treffer). U.a. schreibt Herr Gerst regelmäßig im internationalen MB-Forum, siehe hier: http://forum.mercedes-benz-clubs.com/viewforum.php?f=34


    Ich selbst habe eine alte Feuerwehr, die ich auf roten 07er-Kennzeichen fahre. Die SoSi ist vorhanden, aber "nicht betriebsbereit", d.h. nach Drehen am Schalter passiert nichts... Das Blaulich deckte ich früher immer mit einer Kappe ab, habe mir aber vor einiger Zeit eine zweite Haube (zweites Blaulichtglas) besorgt und das innen und außen mattschwarz lackiert. Das mache ich während der Fahrt drauf. Schriftzüge sind nicht abgedeckt.


    Will Dein Vater eine H-Zulassung, braucht er den TÜV-Segen. Hier ist vieles Ermessenssache. Mein Tipp: Prüfstelle wechseln...


    Gruß Jörg