Also, hier in Österreich ist die Rechtslage eine andere. Es lt. StVo und KfG der Fahzeughalter verantwortlich das Fahrzeug gegen unerlaubte Inbetriebnahme abzusichern. Das rechtliche Kapitel habe ich damals schon beim Vectra mit den Behörden geklärt. Die nationale Zulassung ist nicht davon betroffen. Ich bin nur verantwortlich, wenn ich den Wagen unversperrt mit steckendem Schlüssel stehen lasse. Anders gelagert wäre der Fall bei einer Vollkaskoversicherung, die Diebstahl mit einschließt. Ich habe allerdings keine Kasko.
Mein C280 hat ja z.B. noch keine Wegfahrsperre (und auch keine elektronik im Schlüssel).
Zur allgemeinen Beruhigung stelle ich die Frage nun trotzdem anders:
An Welchen Stellen ist denn der "Fehler" zu suchen? Spiegel, Dachbedieneinheit, Zündschloss? Gibt es für die Wegfahrsperre eine eigenes STG, oder ist die im MotorStg integriert? ...