Wie viel "illegal" ist heutzutage in Ordnung?

  • Doof, dass man nur für eine Sache stimmen kann.


    Ich habe "nur" zwei Sünden an meinem Auto, nämlich die Sommer- und Winterfelgen, beides nicht eingetragen. Der Tüv hatte es auch nicht bemerkt... Na ja... (Belehrungen unerwünscht :P )


    LG


    Sobby

  • Moin Stefan

    Zitat


    Es spielt eigentlich keine Rolle, ob ein illegales Bauteil den Unfall verursacht. Die Versicherungen argumentieren da sehr dreist. Wenn ein nicht zulässiges Bauteil am Fahrzeug ist, verliert dieses die Betriebserlaubnis. Daher hätte es am Verkehr nicht teilnehmen dürfen und dann wäre auch der Unfall nicht zustande gekommen.
    Also selbst, wenn dir dann einer die Vorfahrt nimmt und in dich reinrauscht... du hättest ja garnicht da sein dürfen.


    Das stimmt so nicht, so läuft das nur, wenn Du in einigen Ländern im nahen Osten einen Unfall hast, da bist Du als Ausländer immer schuld, denn wärst Du nicht dagewesen s.o.. ;)
    Aber hier in D gibt es entsprechende Präzedenzfälle, wo Gerichte ausdrücklich einen unfallursächlichen Zusammenhang fordern, damit die Versicherung aus der Zahlungspflicht herauskommt. Ist dieser Zusammenhang nicht gegeben, muß die Versicherung zahlen.
    War mal in der ADAC-Urteilssammlung, finde es aber grad nicht wieder. Da ging es um eine nicht eingetragene Reifengröße bei einem unverschuldeten Unfall, die nicht unfallursächlich war. Die gegnerische Versicherung hat es dennoch versucht die Regulierung zu verweigern und ist damit vor Gericht gescheitert.


    @spookie

    Zitat

    Zum Thema Versicherungsschutz: ich dachte bisher, dass der Geschädigte von der Versicherung ausbezahlt wird und die dann aber zum Verursacher geht und das Geld einfordert, weil der Wagen illegal war. Ist das also nicht so? Das fände ich schon sehr schlecht, wenn ich selber legal bleibe und andere machen Mist - ich will doch dafür nicht leiden.


    Genauso ist es, sofern der Unfallverursacher der ist, der die fehlende Eintragung hat. Dann wird der Schaden des Unfallopfers auf jeden Fall von der Haftpflicht des Verursachers entschädigt und erst dann holt die Versicherung sich das Geld von ihrem Versicherten zurück. Wenn Du legal bist und Dir einer reinfährt, der illegal ist, bekommst Du als Geschädigter also auf jeden Fall Dein Geld, wenn die Versicherung sich danach am Verursacher schadlos hält ist das nicht Dein Problem.
    Wenn aber das Unfallopfer derjenige ist, dem die Eintragung fehlt, dann kann die gegnerische Haftpflicht trotz der vordergründigen Unfallschuld des eigenen Versicherten erst einmal die Regulierung verweigern, weil sie halt darauf pocht, das die nicht eingetragenen Teile unfallursächlich waren und deshalb die Unfallschuld des eigenen Versicherten dahinter zurücksteht.
    Sprich wenn Du illegal bist und Dir fährt jemand rein, kannst Du trotzdem Ärger mit dessen Versicherung bekommen.
    Und genau DESHALB spare ich mir solche Sperenzchen, meine Autos sind immer zu 100% legal.
    Selbst mein Rallyeauto damals, an dem kaum ein Teil Serie war, war legal, dafür hatte der Kfz-Schein zwei Seiten :D


    Gruß
    Stefan

    09/97er C280 Sport Aut., Aquamarinblau mit Leder grau, Originalzustand
    und
    07/84er 280 SL R107, Petrolmetallic mit Leder cremebeige, Originalzustand

  • Ich habe eigentlich bis auf eine blaue Innenraumbeleuchtung (LED - Birne statt Glühbirne :bandit: ) nichts "illegales" am bzw. im Auto. - Weniger aus Angst vor der Rennleitung oder dem TÜV-Meister, als vielmehr dem Verlust des Versicherungsschutzes. Es ist noch keine 3 Jahre her, da hat bei uns in der Nähe einer mit seinem verbastelten 2er Golf (einiges nicht eingetragen) einem SLK - AMG im 70er - Bereich die Vorfahrt genommen.
    Ich weiß nicht, wie es weiter ausging, ich denk mal, die Versicherung wird sich das Geld bei dem Golffahrer schon zurückholen bzw. die Erstattung verweigern. Andere behaupten, diese Verweigert nur dann die Zahlung, wenn der Unfall in direktem Zusammenhang mit dem illegalen Bauteil steht (z.B. Eigenbauxenon blendet den Gegenverkehr und dieser baut Unfall). Alles in Allem wäre mir das zu risikoreich. Ohnehin gilt doch: Hubraum statt Spoiler ;) .

  • Die blaue Innenraumbeleuchtung ist zugelassen, da sie ja nicht während der Fahrt leuchtet (abgesehen von kurz mal wenn man Licht braucht, das ist schon ok). Dauerhafte blaue Beleuchtung oberhalb der Oberkante vom Sitz ist nicht zugelassen, weil es bei Nacht andere ablenken könnte.

  • Hallo,


    Wenn man das so liest, bin ich viel zu vorsichtig, ich glaube, ich muss


    alles was ich im Keller liegen habe an mein Auto basteln. ;)


    Grüsse Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • ApfelMac

    Zitat

    Ich sehe die Scheinwerfer noch, aber sie blenden keineswegs...


    Na das ist ja schonmal was. Also musst du einsehen, dass das Licht nicht nur dort hinleuchtet wo der Scheinwerferkegel hinkommt, sondern auch oberhalb der HDG eine Ausleuchtung stattfindet.
    Nun weißt du sicher, dass eine Xenonlampe den 2,5-fachen Lichtstrom einer Halogenlampe liefert (ansonsten kannst du das nachschlagen). Also steigt auch der Lichtstrom außerhalb des Scheinwerferkegels um den Faktor 2,5 und somit auch die Blendung.


    Mann bin ich froh, dass es in D für alles Vorschriften gibt, so auch maximale Beleuchtungsstärken oberhalb der HDG (um eben die Blendung zu reduzieren) und nicht du derjenige bist der entscheidet, was blendet oder nicht! :thumbup:


    Und ja auch eine Straßenlaterne Blendet. Jedes Lichtlein setzt deine Sehfähigkeit herab. um so stärker, je näher das Licht an dem zu erkennenden Objekt ist. Warum gibt es abblendbare Spiegel? Sogar deine eigene Tachobeleuchtung setz deine Sehfähigkeit herab. Ohne Tachobeleuchtung könnte man Hindernisse ein paar meter früher erkennen. Das Thema Beleuchtung und Sehen/Erkennen ist um einiges komplexer, als sich die meisten vorstellen. Ich dachte vor einigen Jahren, als ich noch nichts in der Branche zu tun hatte vielleicht ähnlich. Die Zeiten wo man eine Kerze im Glas gezündet hat sind vorbei. Heute wird da ein irrsinniger Aufwand betrieben, in der Fertigung wie in der Entwicklung und vor allem in der Forschung. Heute kommst du da mit einer Ausbildung in Lichttechnik nicht mehr weit. Die Thematik umfasst z.B. auch die Medizin (hauptsächlich Neurologie) und die industrielle Bildverarbeitung. Da werden Unsummen ausgegeben, eine Menge Leute zerbrechen sich den Kopf nur das Fahren bei Dunkelheit ein kleines bischen sicherer zu machen und vielleicht so das ein oder andere Menschenleben zu retten.


    Und dann kommt da so ein Hirni, der wirklich Null Ahnung von der Sache hat, bastelt wesentlich stärkere Lampen in seine Scheinwerfer, und behauptet mit einer seltenst gesehenen Ignoranz 'meine Scheinwerfer blenden nicht'!




    Stefan C.
    Das ist aber nur die Haftpflicht!


    PlayBoy
    Ganz schön mutig, den Wagen auf 4 Unterstellböcke zu setzen. Die Teile können kaum Seitenkräfte aufnehmen.