Eine kleine Geschichte für uns Verbraucher oder wie König Kunde in Deutschland verarscht wird!

Eine kleine Geschichte für uns Verbraucher oder wie König Kunde in Deutschland verarscht wird!




(Die hier erzählte Story ist rein fiktiv; könnte sich aber so schon –zigmal ereignet haben….)




Es war einmal ein kleiner Verbraucher – der wollte sich was im Internet bestellen. Herr B. klickte also online den Versandhandel von A. (wie Arschloch) an, registrierte sich gewissenhaft mit seinen Personalien und tätigte den Kauf seines Wunschartikels. Den Preis von EUR 39,90 wünschte Herr B. als Lastschrift von seinem Konto einzuziehen.


Leider hatte Herr B. in den letzten Tagen schon bemerkt, dass sein eigener PC „irgendwie langsam“ geworden ist. Vielleicht lag es ja an den vielen Spam- und Werbemails, die er ständig bekam? Nun, Herr B. war wirklich nicht firm in solchen Computerdingen, was dazu führte, dass sein PC nicht mehr hochfuhr. Man sagt wohl auch „booten“ dazu. Dies hatte er wohl mal aufgeschnappt. Herr B., ein Mann von 48 Jahren, war als Handwerker bei der Firma C. beschäftigt und auch dort hatte er keine Möglichkeit, einmal online gehen zu können. Er überlegte sich, seinen PC in Reparatur zu geben oder sich gleich einen neuen PC zu kaufen. Leider kam ihm der kleine Arbeitsunfall völlig ungelegen. Er musste sich im Krankenhaus ambulant behandeln lassen und war anschließend eine Woche krankgeschrieben, während sich die Spam- und Werbemails in seinem Email-Account bei seinem Email-Provider anhäuften. Die zweite Mahnung war inzwischen bei Herrn B. per Mail eingetrudelt, da das Konto von Herrn B. leider nicht gedeckt war. Wovon Herr B. zwischenzeitlich keine Kenntnis erlangte, denn sein PC und somit der Zugriff auf sein Online-Banking war ja immer noch außer Betrieb! Und die Kontoauszüge seiner Bank erreichten ihn wie immer erst am Monatsende.


Sein Schwiegersohn, Herr D., ein junger und findiger Mann installierte derweil seinem Schwiegervater einen neuen PC – ein Schnäppchen, wie er sagte.


Herr B. war froh und freute sich zusammen mit seinem Schwiegersohn über den neuen Computer. Es wurde alles eingerichtet und erst einmal die Emails gecheckt. 231 Emails in einer Woche? Da kam ganz schön was zusammen. Unter anderem die zwei Mahnungen des Versandhandels von A. Herr B. wollte sich gleich am anderen Tage um diese Sache kümmern, da fischte er schon das postalische Schreiben vom Inkassoinstitut „Du mich auch“ aus seinem Briefkasten. Herr B. staunte nicht schlecht. Zwar hatte er das Päckchen mit der Ware schon lange bekommen, doch Herrn B. fiel förmlich der Kinnladen runter!


Zu dem ursprünglichen Preis von EUR 39,90 für die bereits erhaltene Ware addierten sich sage und schreibe Rücklastschrift-Rückgebühren von EUR 12,--, Mahngebühren von zweimal EUR 5,-- und die Inkassogebühren von „Du mich auch“ i.H.v. EUR 30,-- hinzu, was sich zu einem zu bezahlenden Betrag von EUR 91,90 addierte! Zahlbar zu Händen von „Du mich auch“ innerhalb von 14 Tagen!


Doch sein Schwiegersohn war ein ganz Aufgeweckter und gut im Recherchieren. „Nein, nein – weit gefehlt, lieber Schwiegervater. Du musst nur die Hauptforderung zu Händen des Versandhandels, also die EUR 39,90 schnellstens überweisen. Ist sowieso besser wie diese blöden Lastschriften.“


„Wieso nur die EUR 39,90, Schwiegersöhnchen?“


„Ganz einfach, Schwiegervadder – es sind schon –zig Urteile ergangen, verbraucherfreundliche Urteile, dass der Schuldner, der Kunde nur die Hauptforderung bezahlen muss. Der Gläubiger, der Auftraggeber von „Du mich auch“ musste ja nicht unbedingt einen Dritten mit der Einziehung der noch offenen Schuld beauftragen und so neue Kosten entstehen lassen, die wiederum der Schuldner / Kunde zu tragen hat. Schon gar nicht bei einem ursprünglichen Kaufpreis / Forderungsbetrag von nur EUR 39,90. Ein guter Kaufmann überwacht die Zahlungsverpflichtungen seiner Kunden selbstständig – das ist das einfachste Kaufmanns-ABC, das jeder Kaufmann beherrschen sollte.“


„Aaah, so ist das, Schwiegersöhnchen. Dann überweise ich gleich morgen die EUR 39,90 auf das Konto von Versandhandel Arschloch, ersatzweise auf das Konto von Inkassoinstitut „Du mich auch“, ja?“


„Jawoll.“



Und die Moral von der Geschicht‘? Bestelle im Internet keine Waren nicht! ;)



copyright Hartmut Janßen aka www.harteja.de

Kommentare 2

  • Mich haben auch schon einige Inkasso-Institute genervt. Den Vogel abgeschossen hat allerdings ein Inkasso-Institut, das sich wohl irgendwo ein paar Kunden-Datensätze gekauft hat. Die wollten tatsächlich für ihren Auftraggeber Netleih etwas haben, bei denen ich schon vor Jahren gekündigt habe! Hallo - geht's noch??? Denen habe ich eiskalt gemailt, ob sie einen Vogel hätten..... übrigens - mit den Verbraucherschutz-Verbänden drohen hilft immer! ;)

  • Niedliche Geschichte. Gefällt mir. MfG Herr B. :-I