Betrogen worden und jetzt wieder neuer Gebrauchtwagenkauf

  • << Alles, was zum gezielten Aufbrauchen da ist und dazu einen gewissen Vorrat an Verschleißmaterial hat und normalerweise kein Autoleben lang hält >>


    So würde ich "Verrschleißteil" auch definieren.


    Der Duden sagt: Teil eines Ganzen (besonders einer Maschine), das schneller als die anderen Teile verschleißt. :)


    Beginnender, sogar gewollter Verschleiß eines Teils, das verbraucht werden soll, kann innerhalb der Zone von Neu bis Grenze also kein Mangel sein, würde ich sagen, auch kein geringer ;)

  • Die TÜV-Geschichte ist so gut wie unanfechtbar. Oder es erzählt mir mal einer, wie man das angehen will. Der TÜV-Termin ist einige Monate her - da wird immer fallen: zum Zeitpunkt der Vorführung blablabla. Und dann such dir mal einen, der dir das hieb- und stichfest vor Gericht widerlegt. Ein beweisbarer gravierender Mangel wäre z.B. ein nicht funktionierender Kilometerzähler. Und zwar dann, wenn sich der auf dem TÜV-Bericht vermerkte Kilometerstand mit dem deckt, der einige Wochen später von einem vereidigten Gutachter ebenfalls abgelesen wird und der dann bezeugt, das der Tacho defekt ist.
    Aber ansonsten - kommt immer die Nummer oben.

  • Die TÜV - Geschichte dürfte sogar eher leicht "anfechtbar" sein.


    Melli schrieb :
    Obwohl der nagelneue TÜV Bericht vom Oktober 2016 keine Mängel aufweist, wurde beim Termin in meiner Werkstatt, bei dem eigentlich nur mein Radio ausgetauscht und ein Wintercheck gemacht werden sollte, festgestellt, dass der Wagen im Unterbodenbereich völlig verrostet ist und im Bereich der Elektronik unterm Kofferraum durch ist, der Motor und das Differenzial massiv ölt und die Bremsleitungen völlig hinüber sind und auch nicht entsprechend behandelt wurden.


    Die Mängel können schon von ihrer Art her nicht seit dem TÜV Termin nachträglich entstanden sein. Nachweisbar dagegen sind sie anscheinend schon.


    Es kommt also immer auf den Einzelfall an, denke ich.

    • Offizieller Beitrag

    Und dann such dir mal einen, der dir das hieb- und stichfest vor Gericht widerlegt.


    Das erledigt dann ein Gutachter.


    Auch der Händler wird sich überlegen, ob es (für ihn) nicht sinnvoller sein kann, den Wagen zurückzunehmen, als es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Der Kläger muss zwar die Gutachterkosten zunächst vorstrecken, wird diese aber beim Verkäufer geltend machen wollen.


    Ich hatte vor 15 Jahren einen ähnlichen Fall - es war sogar ein W202 - bei dem mir meine Anwältin eine gute Chance einräumte, mit der Klage auf arglistige Täuschung Erfolg zu haben. Um Kosten und Nerven zu schonen, habe ich es gelassen.


    Ebenfalls vor etwa 15 Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall bei einer privaten Baumaßnahme. Hier habe ich es drauf ankommen lassen, und das Ding bis zur Gerichtsverhandlung durchgezogen. Ich habe zwar auch ein paar tausend Euro draufgelegt, weil es meistens zu einer Art Vergleich kommt (ich hatte den Prozess in etwa 86% : 14% gewonnen), aber die Gegenseite hat einen ordentlich fünfstelligen Betrag hinlegen müssen. Aber 2 Jahre lang "dummes Zeug" hin und herschreiben und anschließend prozessieren kann nervig sein...

  • Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, kannst Du die Sache ganz dem Anwalt und einem Gutachter überlassen. Die Sorge, die Versicherung über Gebühr zu belasten, finde ich unbegründet. Falls Du eine Selbstbeteiligung hast, ist die in jedem Fall gleich hoch.


    Rein gefühlsmäßig würde ich mir zu diesem Zeitpunkt auch kein neues (altes) Auto kaufen. Es gibt ja auch Bus und Bahn.


    Gruß, Andreas

  • Rein gefühlsmäßig würde ich mir zu diesem Zeitpunkt auch kein neues (altes) Auto kaufen. Es gibt ja auch Bus und Bahn.



    Naja, eigentlich hast Du recht, daß man vielleicht erst abwarten sollte, wie die Sache ausgeht, und sich dann erst einen neuen (alten) Wagen zulegt. Aber sowas kann sich lange hinziehen, und Manche sind eben (beruflich) auf das Auto angewiesen, weil öffentliche Verkehrsmittel eben aufgrund des Zeitverlustes oder der Verkehrsanbindung nicht in Frage kommen. Oder weil es in diesem Job vielleicht nicht geht (z.B: Handelsvertreter).


    Aber auch wenn sie sich jetzt schon ein Ersatzfahrzeug kauft, kann sie eventuelle Mehrkosten (z.B. Zulassungsgebühren, Kennzeichen usw.) als Schadenersatz zusätzlich geltend machen.


    Für einen Händler der sowas macht, kann es schnell sehr teuer werden. Natürlich muß dafür aber erstmal ein rechtskräftiges Urteil her. Und sagt man ja bekanntlich: "Auf hoher See und vor Gericht..."


    Also bleibt auch bei scheinbar eindeutigen Fällen immer ein Restrisiko. Ich würds aber dennoch genauso machen und ggf. klagen. Denn solche Leute die sowas machen, dürfen nicht einfach so davon kommen.

  • Hallo zusammen,
    also 3000 Euro für einen s210 mit 277.000 Kilometer ist schon eine Hausnummer.


    Ich würde Dir empfehlen, Dir diesen hier mal anzuschauen. Der hat 100.000 km weniger auf der Uhr.


    http://suchen.mobile.de/fahrze…elGroupId=11&pageNumber=1


    Bei all meinen Gebrauchtwagen käufen, rufe ich immer den letzten Vorbesitzer an und erkundige mich nach diesem Fahrzeug. Meistens bekommt man ehrliche Antworten, warum das Fahrzeug verkauft wurde.


    Freundliche Grüße
    Adama