Holzgarage/Brauche Genehmigung?

  • Ja, das ganz große Amts-Brimborium wie bei einem Haus wird da auch bei uns nicht aufgefahren. Ich glaube das Ding hieß "Kurzgenehmigung" oder so. Findet auf der Gemeinde statt. Und wenn das Carport von einem Zimmereibetrieb geplant und aufgestellt wird, können die i.d.R. auch den Plan und die Statik dazu machen, sofern es ein Meisterbetrieb ist. Und das sind die normalerweise ja. Ich würde mir da auch einen Bausatz kaufen mit den Papieren dabei oder zu einem Zimmermeister gehen, der das macht. Einen Architekten oder Statiker würde ich da nicht hinzuziehen, das kost nur teuer Geld...



    Gruß Torsten

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    "Ja.... Ja wenn das denen so viel Spaß macht, kann man das dann nicht einfach verbieten???"

    • Offizieller Beitrag

    Der Architekt kennt sich aber im Gegensatz zum Meister mit dem Baurecht aus und hilf, Fußangeln zu vermeiden. Und bei Grenzbebauung und einzuhaltenden Grenzabständen ist auch ein Vermessungsingenieur sinnvoll, der die Grenzsituation klärt. Nicht immer ist dort, wo ein Grenzstein sitzt, auch die tatsächliche Grenze. Da gibt es böse Fallen, in die selbst Architekten mit großer Berufserfahrung tappen, und dann steht das Gebäude/Bauwerk 10cm zu nah an der Grenze oder sogar auf dem Nachbargrundstück.


    Da rächt sich dann manchmal, dass an der Planung/Bauvorbereitung gespart wird...


    Ich mache das beruflich und weiß wovon ich spreche.


    Beim Auto ist es ja ähnlich: "für den ZKD-Wechsel gehst Du zum XY um die Ecke, der macht das für 300 € so, da brauchst Du nicht in die teure Fachwerkstatt". Und 2 Wochen später reißt die Kette, weil der Spanner nicht entspannt wurde. Hatten wir hier alles schon.

  • Und bei Grenzbebauung und einzuhaltenden Grenzabständen ist auch ein Vermessungsingenieur sinnvoll, der die Grenzsituation klärt. Nicht immer ist dort, wo ein Grenzstein sitzt, auch die tatsächliche Grenze.


    Als absolut unbedarfter Laie hätte ich das nicht gedacht. Daher ein großes DANKE! Das hilft mir enorm weiter und kommt gerade noch zur rechten Zeit!


    Wobei sich mir daran anschließend die Frage stellt: wie sichert man nach der Vermessung den Grenzverlauf, sofern er vorher nicht stimmte? Werden die Grenzsteine dann umgesetzt? Und wenn ja, wer macht/darf das? Und was ist eigentlich, wenn seit zig Jahren schon ein Bau zu nahe an der Grenze oder gar geringfügig auf fremdem Grund steht? ?(


    Gruß,


    Lightning

    • Offizieller Beitrag

    Was viele Laien (aber auch gestandene Architekten) übersehen ist, dass viele Grenzen letztmalig in den 60er...80er Jahren bearbeitet wurden. Damals wurde mit Bandmaß und Winkelmesser gemessen. Steigungen oder Maulwurfshügel wurden dabei selbstverständlich "mitgemessen". Heute hat man Tachymeter die im Millimeterbereich genau messen können, diese Genauigkeit war "früher" nicht zu erzielen.


    Also werden heute, sobald ein Bauvorhaben stattfindet, die Grenzen (zunächst anhand der Aktenlage) auf ihre Genauigkeit geprüft. Der Fachbegriff lautet "Lagestatus" (--> Suchmaschine). Ist der Lagestatus nicht befriedigend, muss eine Grenzuntersuchung (hier gut nachzulesen --> http://www.grenzuntersuchung.d…e/2/Grenzuntersuchung.pdf) gemacht werden. Nach dieser Vermessung werden die Grenzpunkte neu festgelegt. Im alten Ortskern hatten wir hier schon Abweichungen von 30cm (!!). Das wirkt sich manchmal auf ein Bauvorhaben fatal aus, wenn es auf den "alten" Grenzen geplant wurde.


    Vom Katasteramt kann man (auch als Laie) das aktuelle Liegenschaftskataster digital bekommen. Da misst man dann in seinem Zeichenprogramm/CAD z.B. eine Länge von 28,36617 Metern. Wenn man aber die zugehörigen Vermessungsrisse samt Lagestatus nicht mitbestellt hat (und das machen die wenigsten, auch nicht die Architekten, weil sie diese Dinge meistens nicht lesen und verstehen können), erfährt man auch nicht, dass diese "tolle" digitale Kartengrundlage aus alten analogen Plänen und Karten entstanden ist, die einfach eingescannt wurden, teilweise im Maßstab 1:1000. Und eine Zeichnerin hat dann aus der "dicken Linie des Scans" eine neue mittig drübergezeichnet.



    Um Deine Fragen direkt zu beantworten:


    Ja, die alten Grenzsteine werden entfernt, und neue Grenzmarken werden gesetzt.


    Das erledigt der dafür zugelassene Vermessungsingenieur = "öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ÖbVI" (--> http://www.bdvi.de/de/service/oebvi/) oder das zuständige Katasteramt.


    "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", d.h. wenn ein Bau zu nah an der Grenze sitzt, muss er - wenn keine andere Lösung/Einigung gefunden wird - im schlimmsten Fall wieder abgerissen werden. Das gilt ebenso für illegale Bauten, die entgegen der Baugenehmigung gebaut wurden. Hier im Kreis wurden vor einiger Zeit diverse Gartenhütten abgerissen, die dort seit den 60er Jahren standen...



    Die richtige Reihenfolge ist diese:


    Architekt einschalten, der den Bau begleitet und die bauplanungs-/bauordnungsrechtlichen Dinge prüft. Der Architekt holt sich die Kartengrundlage (Planungsgrundlage) vom Vermessungsingenieur. Der Vermessungsingenieur klärt den Architekten (und den Bauherrn) über die Genauigkeit auf, und empfiehlt je nach gewünschter Bebauung, zusätzliche Untersuchungen/Messungen anzustellen. Habe ich nach allen Seiten ausreichend "Luft", brauche ich auch bei unsicherer Grenzsituation keine Grenzuntersuchung. Wenn ich aber dann noch einen Zaun oder eine Mauer auf die Grenze setzen will, brauche ich wieder den Vermessungsingenieur und eine genaue Grenzanzeige, sonst wird's meistens Murks...


    Wenn ich einen Baugrube aushebe, sollte vorher der Vermessungsingenieur eine Grobabsteckung machen, d.h. er setzt Pflöcke auf Dezimetergenauigkeit. Um Geld zu sparen, machen das viele Bauherren (oder Architekten) selbst. Etwa 1x im Jahr habe ich den Fall, dass die Baugrube zu lang oder zu kurz oder falsch sitzt, weil der Bauherr oder Architekt sparen wollte.


    Für das eigentliche Bauvorhaben macht der EDIT: Architekt Vermessungsingenieur eine Feinabsteckung aufs Schnurgerüst (das sind die Bretter, die "um die Ecke" der Baugrube aufgestellt werden), wo Nägel eingeschlagen werden. Manchmal auch direkt in der Baugrube. Auch für einen Carport ist das empfehlenswert, wenn es darauf ankommt dass der zentimetergenau da sitzt wie er genehmigt wurde, und ich keine anderen Anhaltspunkte (wie z.B. eine Gebäudefassade habe - die aber auch nicht immer "richtig" sein muss, weil viele alte Gebäude eben auch nur digitalisiert wurden oder anders gebaut wurden als geplant/genehmigt).


    Und wenn das Bauvorhaben fertig ist, muss nochmals der ÖbVI ran, um das Ding einzumessen und ins Kataster zu übertragen. Es gibt eine Gebäudeeinmessungspflicht (gilt meistens auch für Hütten und Carports), die Details sind aber länderspezifisch geregelt, hier z.B. die Informationen der stadt Bochum --> https://www.bochum.de/C1257085…ntByKey/W278HJCV727BOLDDE



    Danke fürs Lesen (wer bis hierher gekommen ist). Unten als Anhang noch einen standardtext, den wir Architekten und Bauherren als Hinweis mit auf den Weg geben. Nicht jeder hält sich dran, und ab und an fällt dann einer auf die Nase.


    Grüße, Jörg


  • Das hilft mir sehr weiter, zum ersten Mal sehe ich Land in dem Bereich. Im Netz findet man ja leider nur widersprüchliche Aussagen von selbsternannten Experten, insbesondere wenn einem die einschlägigen Fachbegriffe für die Suche fehlen.


    Herzlichen Dank für Deine expliziten Ausführungen und die Mühe, die Du Dir damit gegeben hast!


    Grüße,


    Lightning

  • Wie aber schon mehrfach gesagt, es ist in jedem Bundesland anders, aber die grobe Richtung ist immer gleich.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P