Wenden auf Bundesstraßen außerorts verboten?

  • Mal 'ne kleine Frage an die Rechtsexperten hier in der Runde;


    ist das Wenden auf Bundesstraßen außerorts grundsätzlich untersagt?
    In §9 der StVO kann ich jedenfalls nichts entsprechendes entdecken.


    Hintergrund:
    Hab gestern außerorts auf einer Bundesstraße gedreht, dafür die Linksabbiegerspur eines Kreuzungsbereichs genutzt. Lange, gerade, übersichtliche Stelle, Verkehrsgefährdung anderer konnte ich somit ausschließen. Der freundliche Mann in Blau auf seinem Motorrad wollte dafür allerdings 25€ von mir sehen, ich konnte dies nicht ganz verstehen worauf hin er mir erklärte dass das Wenden auf Bundesstraßen außerorts grundsätzlich verboten sei.
    Ich kannte diese Regel nicht und war daher im Glauben dass der Schutzmann das wohl besser weiß als ich und zahlte. Auch weil ich es eilig hatte und weiter wollte, ich weiß dass es klüger gewesen wäre ihn eine Anzeige schreiben zu lassen gegen die man Widerspruch einlegen kann... :blush:


    Dennoch würde mich interessieren ob ich zu Recht abkassiert wurde oder eben nicht.

    Gruß,
    Børner

    20376006eu.jpg

    Zitat

    We are all just monkeys with money and guns.

  • Wenn du die Abbiegespur benutzt hast bist du doch über eine durchgezogene Linie gefahren,das kostet 25 Euro.
    Vieleicht hast du ihn falsch verstanden.Ich wüßte jedenfalls auch nicht das man da nicht wenden darf.

  • Im Bußgeldkatalog wird das Thema "Wenden" nur im Zusammenhang mit Autobahnen und Kraftfahrstrassen erwähnt. Eine Kraftfahrstrasse kann natürlich durchaus auch eine Bundesstrasse sein. Dann muss diese natürlich mit blauen Schildern gekennzeichnet sein. Auf normalen gelb beschilderten Bundesstrassen gibt es somit kein generelles Wendeverbot.
    Befremdlich für mich ist ausserdem, dass ein Beamter ein Bussgeld direkt vor Ort kassiert. Da gäbe es von mir keinen Cent und das dürfte mir auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Anstatt abzubiegen hast du ein 360°-Turn gemacht?


    Ich meine schon das er recht hat, wenn ich mich so an die Fahrschule zurück erinnere, musste man sich da immer einen Rastplatz, Parkplatz oder eine andere Stelle suchen um von der Straße runter zu fahren, dann durfte man wenden so lange die Linie nicht durchgezogen war.


    Ist aber nun auch schon 100 Jahre her.

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  • Also;

    Anstatt abzubiegen hast du ein 360°-Turn gemacht?

    Waren 180°, wollte ja zurück. :P Aber genau so, japp.
    Die Sache mit dem Parkplatz o.ä. zum drehen bezieht sich auf eine Kraftfahrtstraße (blau beschildert), war es aber definitiv nicht, sondern eine stinknormale, 2-Spurige Bundesstraße.


    Wenn du die Abbiegespur benutzt hast bist du doch über eine durchgezogene Linie gefahren

    Bin ja erst am Ende der Abbiegspur rüber, nur statt links abzubiegen hab ich halt im Einmündungsbereich die Wende vorgenommen, für mich ist das kein Überfahren einer durchgezogenen Linie. Auf dem Bescheid steht als Grund auch "Wenden" und der Beamte hat mir dies auch ganz klar als Grund genannt.


    Befremdlich für mich ist ausserdem, dass ein Beamter ein Bussgeld direkt vor Ort kassiert. Da gäbe es von mir keinen Cent und das dürfte mir auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

    Direktes abkassieren hab ich auch vorher schon erlebt und öfter gehört, geht aber auch ausschließlich mittels EC-Karte. Mein Nachteil war ja nur die Zeit, andernfalls hätte ich eine Anzeige mitnehmen können, hatte es halt nur eilig. Im Nachhinein ärgere ich mich auch dass ich nicht auf diese 5min gesch*** hab. Ist klar meine eigene Doofheit & Ungeduld, dachte halt auch dass der gute Mann im Recht ist weil ich es nicht besser wusste bzw. die Regel gar nicht kannte.


    Werde am Montag wohl mal die telefonische Rechtsberatung des ADAC in Anspruch nehmen, mal sehen ob ich dann vielleicht doch noch Widerspruch einlege.
    Geht mir nicht um die 25€, die würde ich als Lehrgeld verbuchen wenn es zu Recht wäre, so ist's aber schon ein bisschen seltsam.

    Gruß,
    Børner

    20376006eu.jpg

    Zitat

    We are all just monkeys with money and guns.

  • Wenn du bis zum ende der Abbiegespur gefahren bist und nur statt 90grad abzubiegen mit 180grad abgebogen bist kann das unmöglich strafbar sein.
    Das ist ja nichts weiter als ein Fahrtrichtungswechsel.Mußtest du zurücksetzen das er da vieleicht was zu meckern hat?
    Übrigends dürfen Polizeibeamte bis 35 Euro bar kassieren aber man braucht niemals Bar bezahlen wenn man einen Wohnort in Deutschland hat.
    Ausländer müssen cash bezahlen.

  • Wenn du bis zum ende der Abbiegespur gefahren bist und nur statt 90grad abzubiegen mit 180grad abgebogen bist

    Genau so wars.
    Das man eigentlich nicht zahlen muss weiß ich, wie gesagt, eigene Doofheit, Eile und die Überzeugung dass er aufgrund seiner Belehrung Recht hatte.

    Gruß,
    Børner

    20376006eu.jpg

    Zitat

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  • Das Ganze nennt man wenden. Das darf ich ausgehend von der Linksabbiegespur. Natürlich darf kein Wendeverbot bestehen.
    Dafür gibt es ein spezielles Verkehrszeichen!

  • Hast du eine Quittung bekommen?
    Oder hat er dir zumindest eine Quittung auf anraten Empfohlen und du hast Sie abgelehnt.


    Jochen

    Schwarzer Benz, laute Schreie, endlich ist der Boss wieder da ... (Zitat: Kollegah)
    Es zählt nicht was für ein Auto neben dir steht.. Es zählt wie du zu dem Auto stehst!
    Ich konnte aus unerklärlichen GrÜnden in der Schule während der Kommasetzung nicht Geistig anwesend sein..
    Und ich Entschuldige mich für jeden Rechtschreibfehler.. leichte Lese- u. Rechtschreibschwäche!

  • Das war vor über 3,5 Jahren...
    Ja, Quittung gab's, hab aber keinen Widerspruch eingelegt, war mir dann zu blöd.
    Verbucht unter eigener Doofheit sofort zu zahlen und dem Polizisten in seiner Belehrung zu vertrauen.

    Gruß,
    Børner

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    Zitat

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