Driften im Schnee verboten?

  • Hallo W202-Freunde,


    mal eine kleine frage....


    Ich hatte vohin so gegen 01.00 Uhr etwas langeweile und als ich sah, das der Buswendekreis frei ist, dachte ich mir, komm driftest du ein bisschen rum. :P :D
    Hat auch mächtig Spaß gemacht, 5 Minuten ging das und immer schön die 1-2 Gänge, also war schon recht viel lärm in der Straße... :rolleyes: ;)
    Als ich dann nach hause fahren wollte und gerade um die Kurve fuhr, kamm ein verbitterter alter Mann heraus und rannte zum Buswendekreis, ich fuhr natürlich gleich mit schmackes weg und aufeinmal sah ich das Blaulicht schon. :police:
    Zum Glück sind sie an mir vorbei gefahren, natürlich hielten sie beim Buswendekreis an. Und so schnell hab ich mich noch nie außem Staub gemacht... :D :thumbup:


    Da ich ja noch *Fahranfänger* bin, wollte ich mal fragen, falls sie mich gepackt hätten, was für Qonsequenzen das für mich hätte?
    Ist Driften allgemein verboten?



    Und wer mir eine predigt halten will, kann das gerne in Holzthaleben - in einem 4 Augen Gespräch :S


    Mit freundlichen Grüßen


    Andi


    PS: Der Benz wurde nicht fürs Driften genommen, der blieb warm in der Garage! 8) ;)

  • Kurz und knapp, nein Driften ist nicht verboten. Aber in der StVO gibt´s genug Gründe für ein Bußgeld.


    Beispiel:


    §30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot


    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.


    (2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.


    (3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für


    ... gekürzt.



    es grüßt, Matthias





    P.S.
    Konsequenzen wären wohl ne Verwarnung mit oder ohne Bußgeld.
    Im Notfall auch mit Platzverweis und die Polizei wird sicherlich auch
    bestimmt fragen "Ob es Dir noch gut geht?!"


    Aber Punkte gibts in so nem Fall nicht, höchsten´s Du nietest den Opa beim driften um ...


    Eventuell solltest Du mal über ein richtiges Schneetraining nachdenken, hast bestimmt mehr von als i.g.O. um die Busspur zu kurven.

  • Wenn du es auf einer öffentlichen Straße übertreibst kann es "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" mit einem Punkt geben.


    Bei mir ist es manchmal nicht anders möglich wenn morgens die Straße noch nicht geräumt ist und ich zur Arbeit muss.
    150PS + Hinterradantrieb + kein ASR/ESP :D



    Mfg

  • Warum sollte ein Verhalten, welches absolut nicht der StVO entspricht strafbar sein???


    Da wären wirklich mehrere Sachen, die dir angelastet werden könnten:


    Lärmbelästigung, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, Ruhestörung, etc.


    Nicht, das es keinen Spass macht, aber such dir doch einen Platzt, wo nicht gleich Leute in der Nähe wohnen.


    Denn wo kein Kläger, da keine Klage.

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Hallo!

    gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr,

    Lässt sich zumindestens Vermeiden in dem man nichtöffentlichle Plätze zum Driften wählt. Busschleifen und auch die allermeisten Parkplätze sind jedoch öffentlich zugänglich.


    Am besten ab ins Industriegebiet wo es keinen juckt (außer vielleicht 'n LKW-Fahrer der gerade pennen will).


    MfG


    BTW:

    Lärmbelästigung, [...], Ruhestörung, etc.

    Den Unterschied erklär mir jetzt mal bitte. :P


    MfG

  • Ok, erwischt xD


    Was ich genau meinte ist folgendes:
    § 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot


    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und
    vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten,
    Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig
    laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb
    geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt
    werden.
    (2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.Der Rest bezieht sich nur noch auf den Güterkraftverkehr

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Man man man Buswendekreise wie unprofessionell. :S
    Ich schwöre ja auf asphaltierte Supermarktparkplätze, optimaler Untergrund ohne Salz und keine Autos. :thumbup:
    Außerdem ist es Privatgund und Nachts wird kein Eigentümer angerannt kommen. :D

    Mfg
    adler-tag

    Rainer Günzler: Ein Coupé. - Und was bedeutet "Coupé"? Eigentlich nichts anderes, als
    eine verteuerte Limousine mit einem verringerten Platzangebot.

  • Außerdem ist es Privatgund und Nachts wird kein Eigentümer angerannt kommen.

    Das ist ja insoweit richtig. Aber die Parkplätze sind in den meisten Fällen öffentlich zugänglich und zudem mit Hinweisschildern versehen (Hier gilt die STVO etc.).
    Damit wäre theoretisch ein "gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr" auch dort möglich.


    MfG