TÜV-Termin überschritten

  • Verwarnungs- und Bußgeld bei Überschreiten der Vorführfrist


    Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU von mehr als zwei bis zu vier Monaten droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 EUR sowie bei einer Überschreitung von mehr als vier bis zu acht Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 EUR.
    Der amtliche Bußgeldkatalog sieht bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU um mehr als acht Monate einen Regelsatz in Höhe von 40 EUR sowie 2 Punkte in Flensburg vor.



    Eine Überschreitung der Frist zur Abgasuntersuchung um mehr als zwei bis acht Monate wird mit einem Verwarnungsgeld von 15 EUR, eine Überschreitung um mehr als acht Monate mit einem Bußgeld in Höhe von 40 EUR sowie 1 Punkt in Flensburg geahndet.

    Quelle: ADAC

  • Da hast Du sicherlich recht und man weiss eigentlich wann man fällig ist und hat einen ganzen Monat Zeit, hinzugehen, das muss ja wohl reichen.

  • Hallo,


    Du bekommst eine Mängelkarte. ;)


    Gruss Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Servus,


    für alle die jetzt meinen, wenn der TÜV-Termin überschritten ist, daß die TÜV-Plakette dann auch ab dem neuen Zeitraum gilt: Falsch gedacht. Wird rückdatiert auf das ursprüngliche Ablaufdatum. Man gewinnt also nichts.


    Matthias

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  • Zitat

    spookie schrieb am 25.12.2007 17:12 Uhr:
    Da hast Du sicherlich recht und man weiss eigentlich wann man fällig ist und hat einen ganzen Monat Zeit, hinzugehen, das muss ja wohl reichen.



    Ähm.....wie lautete meine Frage nochmal?


    Ich wollte lediglich wissen was da auf einen zukommen kann.Mehr nicht.Wie Du das siehst wenn jemand den TÜV Termin nicht einhalten kann oder ob ein Monat reicht um hinzugehen....


    Manchmal ist es halt so,das jemand nicht mal Zeit hat seinen Wagen bei Mercedes abzugeben zwecks Tüv-Abnahme.Und auch keine Zeit hat den Wagen abholen zu lassen......



    Trotzdem Danke für die Antwort/-en

  • Ich habe auf den Post von "DarkRothaus" geantwortet, wieso beziehst Du das nun persönlich auf Dich? Sorry, aber das hast Du missverstanden......

  • Zitat

    Ozkan schrieb am 25.12.2007 15:46 Uhr:
    Hallo, folgende Frage: Was ist bei überschreiten des TÜV Termin um einen Monat zu erwarten?


    Nix ist zu erwarten.
    Ich habe im Frühjahr um 1 1/2 Mon. versäumt meinen Hänger abnehmen zu lassen, nur die Plakette wurde rückdatiert.