TÜV-Termin überschritten

  • in Österreich haben wirs da "einfacher" man kann von 1 Monat davor bis 4 Monate danach zum "Pickerl" fahren, hat also ein halbes Jahr zeit. Dafür müssen wir jedes Jahr hin (so der Wagen älter als 5 Jahre ist). Innerhalb der 4 Monate Ncah-Frist passiert nichts, ab da verliert der Wagen seine Zulassung und seinen Versicherungsschutz und es wird gestraft, nach mehreren Gesetzen. Eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 110,- Euro ist fix und es wird eine Anzeige wegen Dokumentenmißbrauchs (ungültige Kennzeichen) und Versicherungsbetrugs (Vertrag einseitig nicht erfüllt) erstattet, wenn man dann auf öffentlicher Straße mit den Kennzeichen unterwegs ist und erwischt wird.

  • Beim Tüv passiert garnix, außer dass die neue Periode entsprechend kürzer wird.
    Verwarnungsgelder gibt es nicht vom Tüv sondern höchstens bei einer Polizeikontrolle.


    Ein Freund arbeitet auch schon seit einiger Zeit an seinem Auto und der Tüv ist bereits abgelaufen. Er kann ja schlecht nur zum Tüv Termin das Auto zusammenbauen. Wen interessiert denn auch der Tüv, wenn das Fahrzeug nicht am Verkehr teilnimmt. Danach ist allerdings der erste Weg zum Tüv.


    Gruß,
    Stephan

  • Zitat

    popey24 schrieb am 26.12.2007 16:14 Uhr:
    Beim Tüv passiert garnix, außer dass die neue Periode entsprechend kürzer wird.
    Verwarnungsgelder gibt es nicht vom Tüv sondern höchstens bei einer Polizeikontrolle.


    kann ich bestätigen.
    war vor einem monat mehr als 3 monate über der frist.
    hat aber niemanden interessiert. außer, dass ich die rückdatierte plakette bekommen habe.


    ozkan
    bei überschreitung um einen monat ist nichts zu erwarten. ;)

  • Ein Bekannter hat (aus welchen Gründen auch immer...) seinen TÜV-Termin um 7 Monate überzogen. Selbst da habense nix gemacht.
    Früher gabs ja noch die Regelung, dass ein Fahrzeug, das 3 Monate über Termin ist, ne Vollabnahme benötigt. Das wurde aber zugunsten meines Bekannten am 01. März 2007 abgeschafft.


    Wenn man halt risikobereit ist und auf das Fahrzeug erstmal angewiesen, darf man sich halt nicht erwischen lassen. Denke, den Spruch wird dir auch jeder Bekannte schon gesagt haben...aber dann mal schnellst möglich Zeit nehmen. :)

  • Zitat

    RauleNR schrieb am 28.12.2007 13:19 Uhr:
    Früher gabs ja noch die Regelung, dass ein Fahrzeug, das 3 Monate über Termin ist, ne Vollabnahme benötigt. Das wurde aber zugunsten meines Bekannten am 01. März 2007 abgeschafft.


    Da hab ich dann ja auch nochmal Glück gehabt. ;)

  • Früher gabs ja noch die Regelung, dass ein Fahrzeug, das 3 Monate über Termin ist, ne Vollabnahme benötigt. Das wurde aber zugunsten meines Bekannten am 01. März 2007 abgeschafft.

    Solch eine Regelung gab es definitiv nicht ;)